Asbest-Entscheidung rückt näher: Warnung vor Klagen in Milliardenhöhe
Der Steinbruch Badersdorf im Bezirk Oberwart.
Der Asbest-Fall im Burgenland bekommt eine neue juristische Dimension. Greenpeace hat gemeinsam mit dem Wiener Rechtsanwalt Paul Kessler vor möglichen Amtshaftungsklagen in Milliardenhöhe gegen das Land Burgenland gewarnt. Der Vorwurf: Behörden hätten bereits seit den 1990er-Jahren von der Asbestproblematik in burgenländischem Serpentinit-Schotter wissen können oder müssen.
Nach Berechnungen von Greenpeace soll der materielle Schaden durch Entsorgungskosten mindestens 1,6 Milliarden Euro betragen. Gesundheitskosten, Schmerzensgeld oder mögliche Entschädigungen seien darin noch nicht enthalten. Greenpeace fordert daher den Bund auf, Finanzmittel bereitzustellen, sichere und leistbare Entsorgungsmöglichkeiten zu schaffen und Katastrophenfonds zu öffnen.
Kessler sieht nach Durchsicht mehrerer Unterlagen mögliche rechtliche Ansatzpunkte für Amtshaftungsklagen. Im Zentrum steht aus seiner Sicht die Frage, ob Behörden trotz bekannter Risiken Genehmigungen erteilt oder Gefahren nicht ausreichend geprüft haben. Besonders kritisch bewertet er die Erweiterung des Steinbruchs Pilgersdorf: 2011 sei eine Gefährdung durch Asbest laut medizinischem Amtsgutachten nicht ausgeschlossen worden, bei der Bewilligung 2014 sei die Asbestthematik aus seiner Sicht aber nicht mehr ausreichend behandelt worden.
Strobl fragt Dorner im Landtag
Das Thema beschäftigte am Donnerstag auch den burgenländischen Landtag. ÖVP-Klubobmann Bernd Strobl stellte Landesrat Heinrich Dorner Fragen zum Stand der Behördenverfahren rund um die vier gesperrten Steinbrüche. Konkret wollte Strobl wissen, wie das Land trotz bislang nicht veröffentlichter Sachverständigengutachten die Einbindung der betroffenen Unternehmen und eine nachvollziehbare Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen sicherstelle.
Landesrat Dorner verteidigt Verfahren, Kritik an möglichen Versäumnissen hält an.
Dorner verwies darauf, dass die Verfahren noch nicht abgeschlossen seien. Die Gutachten seien den betroffenen Unternehmen zur Verfügung gestellt worden, diese hätten nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Dorners Darstellung seien die Betriebe seit rund eineinhalb Wochen über die Gutachten informiert.
Eine Entscheidung über eine mögliche Aufhebung der Sperren beziehungsweise über die Wiederaufnahme des Betriebs werde nicht über Medienberichte getroffen, betonte Dorner sinngemäß. Zuständig seien die Behörden und die Sachverständigen. Er kritisierte zugleich die öffentliche Debatte und warf Greenpeace vor, das Thema zu skandalisieren. „So betreibt man aus meiner Sicht keine Politik“, sagte Dorner im Landtag.
Entscheidung in den kommenden Wochen
Auf die Frage, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei, verwies Dorner auf laufende Fristen. Es werde nicht mehr allzu lange dauern; nach seiner Darstellung sei mit einer Entscheidung in den kommenden Wochen zu rechnen. In der Debatte ging es auch um technische Fragen der Messmethoden und Grenzwerte. Dorner betonte, dass bei jedem Verfahren der jeweilige Messwert und nicht eine pauschale Betrachtung aller Verfahren heranzuziehen sei.
Im Asbest-Fall im Burgenland warnen Greenpeace und ein Anwalt vor möglichen Klagen. Entscheidungen zu Steinbrüchen werden in Wochen erwartet.
Auch mögliche Entschädigungsforderungen aus Ungarn wurden angesprochen. Dorner verwies auf eine angekündigte Taskforce des Bundes. Das Thema betreffe nicht nur das Burgenland, sondern auch Steinbrüche in anderen Teilen Österreichs. Daher sei auch der Bund gefordert, sich grundsätzlich mit der Problematik zu befassen.
Das Land werde seine in den vergangenen Monaten aufgebaute Expertise einbringen, sagte Dorner. Zugleich merkte er an, dass ihm noch keine konkrete Termineinladung zu einer solchen Taskforce bekannt sei.
Keine Zusage für private Unterstützung
Offen bleibt auch, ob private Hausbesitzer, die asbesthaltiges Material verbaut haben, mit finanzieller Unterstützung des Landes rechnen können. Auf eine entsprechende Frage im Landtag wollte Dorner keine Zusage machen. Er sei nicht Finanzreferent und könne im Rahmen der Fragestunde keine seriöse Antwort über mögliche Landesmittel geben.
Asbest im Burgenland
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Nach seiner Einschätzung würden sich mögliche Ansprüche Privater zunächst eher gegen jene Unternehmer oder Lieferanten richten, die das Material zur Verfügung gestellt haben. Sollte es dennoch zu entsprechenden Entscheidungen kommen, werde man darüber diskutieren müssen, sagte Dorner sinngemäß.
Kessler rät betroffenen Hausbesitzern ebenfalls, sich zunächst an den jeweiligen Lieferanten des asbesthaltigen Schotters zu wenden und einen kostenlosen Austausch zu verlangen. Gerichtliche Schritte sollten aus seiner Sicht erst das letzte Mittel sein – auch weil Forderungen gegen Unternehmen uneinbringlich werden könnten, falls diese zahlungsunfähig werden.
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