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Tödlicher Unfall: 14 Monate für Alkolenker

Nach einem tödlichen Unfall in Pressbaum wurde ein Alkolenker zu 14 Monaten Haft, davon zehn bedingt, verurteilt.
Blaulicht und der Schriftzug "NOTARZT" sind auf einem Einsatzfahrzeug zu sehen.

Nach einem tödlichen Verkehrsunfall ist ein Alkolenker am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten zu 14 Monaten Haft, davon zehn bedingt, verurteilt worden. Der Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Tötung ist nicht rechtskräftig.

Der 57-Jährige soll im November 2025 in Pressbaum (Bezirk St. Pölten) mit einem Kastenwagen eine 37-jährige Radfahrerin erfasst haben. Die Frau wurde auf die B44 geschleudert und kam unter einem Pkw zu liegen. Für sie kam jede Hilfe zu spät, eine Obduktion ergab ein Polytrauma.

Der Angeklagte zeigte sich geständig. Er gab an, am Vortag „zwei bis drei Bier“ getrunken zu haben. Beim Aufstehen habe er sich „normal wie immer“ gefühlt. Gegen 6.00 Uhr bemerkte er bei Dunkelheit, Nieselregen und schlechter Sicht die Radfahrerin, die offenbar links abbiegen wollte, nicht.

Knapp eine Stunde nach dem Unfall wurden beim Mann 0,5 Promille gemessen. Ein Sachverständiger hielt diesen Wert mit den Angaben zum Alkoholkonsum für nicht vereinbar und ging stattdessen von „zweieinhalb bis viereinhalb Liter Bier“ aus.

Die Radfahrerin trug laut Feststellungen eine Warnweste und einen Helm, zudem waren Front- und Hecklicht eingeschaltet. Ein Gutachten kam zum Ergebnis, dass ein rechtzeitiges Bremsen möglich gewesen wäre, dem Lenker hätten knapp vier Sekunden zur Reaktion zur Verfügung gestanden.

Der 57-Jährige sagte vor Gericht: „Es tut mir wirklich sehr leid.“ Er erklärte, sich einer Restalkoholisierung nicht bewusst gewesen zu sein. Der Mann aus dem Bezirk Horn ist seit dem Unfall arbeitslos.

Das Verfahren gegen den 19-jährigen Pkw-Lenker, unter dessen Fahrzeug die Frau zu liegen kam, wurde eingestellt. Zeugen berichteten von schlechter Sicht und leichtem Nebel.

Mildernd wirkten sich das Geständnis und der bisher ordentliche Lebenswandel des Angeklagten aus. Dem Mann sowie den beiden Söhnen der Verstorbenen wurden jeweils 5.000 Euro zugesprochen, der Mutter 2.500 Euro. Weitere Ansprüche wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Der Angeklagte meldete volle Berufung an, der Staatsanwalt Berufung wegen der Strafe. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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