Politik/Inland

2-G-Verordnung ist da: 500 Euro Strafe bei Verstößen, Wien bei Kindern strenger

Der Montag bringt in Österreich wie von der Regierung angekündigt schärfere Corona-Regeln. Wer weder geimpft noch genesen ist, wird von praktisch allen öffentlichen Vergnügungen ausgeschlossen. Geregelt sind die neuen Verschärfungen in einer Novelle der dritten Covid-19-Maßnahmenverordnung, die Sonntagabend finalisiert wurde. 

Nachdem das Infektionsgeschehen aus dem Ruder zu laufen droht, hatten Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) Freitagabend nach einem Gipfel mit den Landeshauptleuten die 2-G-Regel angekündigt. Wer nicht geimpft oder genesen ist, dem bleiben ab Montag die Türen zum Lieblingswirten, ins Theater, Kino, zu Konzerten, Sportveranstaltungen oder zum Friseur versperrt. Auch der Besuch in Spitälern und Pflegeheimen ist dann nicht mehr möglich.

Gästen bzw. Besuchern droht bei Verstoß eine Verwaltungsstrafe von 500 Euro, Betreiber müssen bis zu 3.600 Euro zahlen. 

Grundsätzlich ist die 2-G-Regel für Veranstaltungen ab 25 Personen konzipiert. Aber auch in der Gastronomie oder in Hotels wird 2-G zum Muss. Der komplette Wintertourismus soll nach diesen Regeln ablaufen. 

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Übergangsfrist von vier Wochen

Als geimpft gelten Personen, deren zweite Immunisierung nicht mehr als neun Monate zurückliegt. Für Kurzentschlossene gibt es eine Übergangsfrist. Wer sich aktuell das erste Mal impfen lässt, kann in Verbindung mit einem PCR-Test vier Wochen lang auch Bereiche besuchen, in denen 2-G gilt. Danach muss aber der zweite Stich erfolgen. Eine Ausnahme dieser Regelung stellt der Arbeitsplatz dar, hier gilt nach wie vor 3-G. Offen für alle sind weiter der Handel und die Öffis. 

Im Handel ist nun wieder österreichweit  FFP2-Maske Pflicht. 

Ende der Ausreisekontrollen

Neben den ganzen Verschärfungen wurde eine Erleichterung  für die Länder beschlossen. Die zuletzt umstrittenen, weil personalintensiven Ausreisekontrollen aus den Bezirken, die in Oberösterreich beinahe flächendeckend galten, fallen ab sofort weg. 

Wien ist bei Kindern strenger

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen. Für 13- bis 15-Jährige, also bis zum Ende der Schulpflicht, gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt und gilt auch als Zutrittsnachweis.

Über 15-Jährige müssen über einen 2G-Nachweis verfügen, um Zutritt zu den jeweiligen Bereichen zu erhalten. 

Wien ist strenger: Schon seit Längerem brauchen hier Kinder schon ab dem Alter von 6 Jahren einen 3-G-Nachweis. Die neue 2-G-Pflicht gilt bereits ab 12 Jahren. 

Uni sperrt Ungeimpfte aus

Die Universität Klagenfurt macht von sich aus Ernst und stellt ab Mittwoch auf 2-G um. In einem eMail an die Studierenden rechtfertigt Rektor Oliver Vitouch den Schritt. Die Regel gilt sowohl für Studierende als auch für Personal. Der Entschluss sei "nicht Schikane, nicht Bosheit und nicht Spaltungslust. Er ist pure Vernunft", erklärt Vitouch.

Es gehe auch nicht nur um den eigenen Schutz, sondern ebenso sehr um den der anderen. "Jene, die all das kategorisch von sich weisen, müssen beizeiten beginnen darüber nachzudenken, ob eine Universität das Richtige für sie ist."

Deutlicher Anstieg bei Impf-Zahlen

Gesundheitsminister Mückstein will mit diesen erhöhten Schutzmaßnahmen die vierte Corona-Welle brechen und die Spitäler schützen, wie er in einer Stellungnahme am Sonntagabend erklärt.

"Wir sitzen alle in einem Boot – es gibt nur ein Gesundheits- und ein Bildungssystem für uns alle. Wir wissen, dass wir diese Pandemie nur gemeinsam hinter uns lassen können, wenn möglichst viele Menschen in Österreich durch eine vollständige Impfserie geschützt sind."

Daher freue es ihn, dass seit der Ankündigung der neuen Maßnahmen die Impfzahlen in Österreich wieder merklich steigen: Am Samstag wurden knapp 32.000 Impfungen durchgeführt, davon rund 10.500 Erstimpfungen, 4.300 Zweitimpfungen und 17.100 Drittimpfungen.

Hier in den Info-Kästen noch weitere Details zu den neuen Regeln:

Vorerst von der neuen 2-G-Regel unberührt bleibt der Arbeitsplatz. Im Büro, der Werkstatt und allen anderen Betrieben wird zunächst weiterhin die 3-G-Regel gelten, man kann also weiterhin „nur getestet“ seiner Arbeit nachgehen. Hier gilt vorerst auch noch der Antigentest, nicht aber der Wohnzimmertest.

Die 3-G-Regel am Arbeitsplatz greift seit 1. November, bis einschließlich 14. November gilt laut der aktuell gültigen Verordnung allerdings eine Übergangsfrist. Wer also in der Arbeitsstätte keinen 3-G-Nachweis erbringt, muss durchgehend an seinem Arbeitsplatz eine FFP2-Maske tragen.

Wirklich ernst gemacht mit 3-G im Job wird ab Mitte November. Ist das Angebot an PCR-Tests dann österreichweit auf ein vertretbares Maß ausgebaut, ist das Aus für die Antigentests besiegelt. Die 3-G-Regel im Job wird dann zur 2,5-G-Regel. Heißt: Man muss geimpft, genesen oder PCR-getestet sein. 

Für Mitarbeiter in besonders sensiblen Bereichen werden strengere Regeln vorgeschrieben: Wer in der Nachtgastronomie oder bei Großveranstaltungen tätig ist, braucht einen PCR-Test und muss eine FFP2-Maske tragen, wenn er weder geimpft noch genesen ist. Dasselbe gilt für Mitarbeiter im Gesundheitsbereich. Dort müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich Mund-Nasen-Schutz tragen. 

Seitens der Wirtschaft und der Gewerkschaft wurden Bedenken hinsichtlich der Alltagstauglichkeit der neuen Regeln laut. 

Zertifikate. Bislang gab es für Genesene nach Ablauf der sechsmonatigen Gültigkeit des Genesungszertifikats zwei Möglichkeiten: Sich impfen zu lassen oder mittels Antikörpertest das Zertifikat um jeweils drei Monate verlängern zu lassen. 

Letztere Möglichkeit gibt es in Österreich ab sofort nicht mehr. Der Nachweis neutralisierender Antikörper wird nicht mehr als Eintrittskarte für Bereiche  anerkannt, in denen 2-G oder 3-G gilt. Eine Übergangsfrist für Genesene gibt es nicht – lediglich jene, die auch für nicht zuvor mit Covid-19 infizierte Ungeimpfte gilt: In den kommenden vier Wochen ist der Zutritt vorübergehend mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test erlaubt.  

Bei PCR-bestätigten Genesenen reicht in Österreich  für einen weiterhin gültigen Grünen Pass eine Impfdosis aus. Jene, die keine PCR-Bestätigung, sondern nur einen Antikörpertest haben, und sich eine Impfung abholen, können dies nicht im Grünen Pass eintragen lassen.

Die Gültigkeit von Antikörpertests wird schon lange diskutiert. Bislang gibt es keine sichere Aussage, ab welchem gemessenen Wert die Antikörper ausreichen, um möglichst sicher vor einer (weiteren) Infektion geschützt zu sein –  oder ob es einen solchen Wert überhaupt gibt.

Auch bei der Maskenpflicht wurde nachjustiert. Nicht mehr nur im Supermarkt und anderen Geschäften des täglichen Bedarfs, sondern im gesamten Handel gilt nun in ganz Österreich FFP2-Maskenpflicht – unabhängig davon, ob man geimpft, genesen, getestet oder nichts davon ist. 

In öffentlichen Verkehrsmitteln war schon vorher österreichweit FFP2 der Standard – und das wird es jetzt auch in Bibliotheken und Museen, wie es in Wien bereits seit vielen Wochen der Fall ist. Kinder bis 6 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen, bis 14 Jahre reicht ein Mund-Nasen-Schutz. Auch Schwangere können einen Mund-Nasen-Schutz verwenden. 

Auch in Seilbahnen gilt 2-G. "Alternativlos" sei das Vorgehen laut dem Obmann des Fachverbandes der Österreichischen Seilbahnen, Franz Hörl. Ohnedies seien 90 Prozent aller Personen, die sich bereits eine Saisonkarte gekauft haben, geimpft.

Wer ungeimpft ist, eine Saisonkarte sein Eigen nennt und seinen Impfstatus nicht ändern will, erhält kein Geld zurück. Denn bereits vor Kauf informierten die Seilbahnen heuer ihre Kunden, dass  andere Regeln durch Verordnungen in Kraft treten könnten.  

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