Wohnungen für Flüchtlinge dringend gesucht

Zu Beginn der Migrationswelle standen viele Türen offen, jetzt sind es weniger.
Der Mangel an Quartieren für Asylwerber ist enorm. Wer privat vermieten will, muss jedoch einiges beachten.

Zwei Tage vor Weihnachten konnten sie sich endlich wieder umarmen. Die Syrerin Maysaan und ihr Mann Yazan kamen nach einem Jahr der Trennung nach Verhaftung, Folter und Flucht wieder zusammen. "Und das in unserem Haus. Das ist unser Weihnachtsmärchen", kann der Grazer Christian Hlade seine Freude im Gespräch mit dem KURIER nicht verbergen.

Mehr als drei Monate hat es gedauert, bis er in die 30 Quadratmeter Einliegerwohnung in seinem Haus Flüchtlinge einquartieren konnte. Im August habe er erstmals beim Land angefragt, dann nichts mehr gehört. "Ich wollte schon aufgeben", erklärt der Grazer. Erst über die Caritas habe es später geklappt. Vor wenigen Wochen sei Maysaa mit ihrer dreijährigen Tochter Jouli gekommen. Und vor zwei Tagen dann ihr Mann. "Wir verlangen keine Miete", sagt Hlade. Er hofft, dass seinem Beispiel viele folgen. Auch Roberta Rastl von der Diakonie setzt auf die private Hilfe. "Hunderte Asylwerber sind auf Quartiersuche. Doch die Welle der privaten Hilfsbereitschaft ebbt ab", sagt sie. Rund 2300 Flüchtlinge sind in Wien und Niederösterreich bereits bei Privaten untergebracht. Lange Wartezeiten wie bei Herrn Hlade in Graz gibt es in der Bundeshauptstadt nicht. "Binnen zwei Wochen kann ein privater Vermieter mit Antwort rechnen", erklärt Rastl.

Gar keine Miete zu verlangen, ist eine Variante, es gibt aber auch andere Möglichkeiten, erklärt Clemens Bärenthaler, Mietrechtsexperte bei der Anwaltskanzlei DLA Piper in Wien.

Mietvertrag Private können direkt mit dem Asylwerber einen Mietvertrag abschließen. Dieser unterliegt dem Mietrecht und damit Richtwertmieten im Altbau und einer Mindestbindung von drei Jahren. Der Asylwerber kann um Wohnungsbeihilfe ansuchen: Ab 1. Jänner 2016 sind das 150 Euro für eine Person oder 300 Euro ab zwei Personen und für Familien.

Vertrag mit Caritas, Diakonie Wer nicht direkt mit Asylwerbern einen Vertrag schließen will, kann das Mietobjekt über den jeweiligen Vertragspartner des Bundeslandes – Caritas, Diakonie und andere – vermieten. Auch in diesem Fall gilt das Mietrecht.

Präkarium Das ist eine unentgeltliche Überlassung von Wohnraum. Ein Teil der Betriebskosten darf weiterverrechnet werden. Der Flüchtling erhält allerdings keine Wohnbeihilfe. Das Prekarium ist jederzeit widerrufbar, das Mietrecht gilt nicht.

Information Tipps können sich Private auf den Homepages Flüchtlinge.wien, diakonie.at und unter der Telefonnummer 01/245 24 90 (rund um die Uhr) holen. Anwälte von DLA Piper geben direkt bei der Diakonie Rechtsberatung – vor allem auch für Asylwerber.

Großes Geld, wie so manche argwöhnen, können Privatvermieter mit Flüchtlingen jedenfalls nicht machen. Ganz im Gegenteil. "Wir bitten die Vermieter um Geduld und finanzielles Entgegenkommen", sagt Rastl. Denn Asylwerber hätten kein Geld und bis die Wohnungsbeihilfe kommt, könne es dauern.

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