Welche Regeln für 1,1 Millionen Schüler ab heute gelten
Präsenzunterricht für (fast) alle, aber noch lange keine Normalität
Endlich! Nach Wochen oder gar Monaten des Homeschoolings und des Schichtbetriebs in Schulen startet mit heute, 17. Mai, wieder der Präsenzunterricht für alle. Bisher kamen nur Volksschulen, Abschlussklassen und Klassen mit weniger als 18 Schülern in den Genuss eines mehr oder weniger regulären Unterrichts. Doch ganz normal wird der Alltag nicht. Die wichtigsten Fragen zum Schulstart.
Darf jede Schülerin bzw. jeder Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen?
Nein. Nur Kinder, die sich in der Schule mit dem "Nasenbohrertest" testen lassen, dürfen in die Schule. Auch negative Ergebnisse einer befugten Stelle sind möglich (Details siehe unten).
Was können Eltern tun, die nicht wollen, dass ihr Kind jetzt in die Schule geht?
Wenn sich Kinder nicht testen lassen, müssen sie weiterhin zu Hause lernen. Allerdings liegt es dann in der Verantwortung der Eltern bzw. Schüler, dass der Stoff gelernt wird. Lernplattformen bieten hier sicher eine gute Möglichkeit, sich Hausübungen etc. zu besorgen. Familien, die weiterhin auf Homeschooling setzen, sind allerdings die Ausnahme. Laut Bildungsministerium betraf das bis jetzt nur 0,8 Prozent der Schüler.
Müssen alle Schüler und Lehrer Masken tragen?
Ja. Je nach Altersgruppe gibt es aber unterschiedliche Vorgaben. An den Volksschulen reicht ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz, der am eigenen Sitzplatz abgenommen werden darf. An den Mittelschulen sowie AHS-Unterstufen muss der Nasen-Mund-Schutz auch im Unterricht aufgesetzt bleiben, an den Oberstufen ist eine FFP2-Maske verpflichtend.
Darf es noch Schularbeiten und Tests geben?
Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings darf pro Unterrichtsfach maximal eine Schularbeit im Sommersemester stattfinden. Tests sind erlaubt, wobei in Gymnasien und Berufsschulen solche nicht in Schularbeitsfächern anberaumt werden dürfen. Bildungsminister Heinz Faßmann betont, dass bei der Jahresnote der Schwerpunkt auf der Mitarbeit liegen soll. Dafür sind auch kürzere schriftliche Feststellungen, wie zum Beispiel Stundenwiederholungen möglich. Schüler, die mündliche Prüfungen absolvieren wollen, soll dies "nach Möglichkeit" gewährt werden.
Wird es auch Sportunterricht geben?
Ja, wie bisher schon. Wo möglich soll im Freien geturnt werden, Masken sind nicht erforderlich. Kontaktsportarten wie Ball- oder Teamsportarten sowie Übungen mit Kontakt sind aber nur dann erlaubt, wenn der Zweimeter-Abstand nur kurzfristig unterschritten wird. In jenen Klassen, in denen Schwimmen auf dem Lehrplan steht, ist diese Sportart vorrangig zu behandeln. Im Klartext heißt das: Ausgefallene Schwimmeinheiten sollen möglichst nachgeholt werden.
Kann man heuer überhaupt sitzenbleiben?
Ja. Mit einem einzigen Fünfer dürfen Schüler automatisch aufsteigen. Ausnahme: das betreffende Fach wurde bereits im Vorjahr negativ beurteilt. Bei zwei oder mehr Fünfern kann die Lehrer-Konferenz den Aufstieg zulassen, allerdings nur, wenn diese Fächer im Vorjahr positiv abgeschlossen wurden. Grundsätzlich nicht möglich ist ein Aufstieg mit "Fleck" in Fächern, die in einem Jahr letztmalig belegt werden.
Gibt es auch heuer Nachprüfungen?
Ja. Unabhängig von der Entscheidung der Klassenkonferenz dürfen zwei Wiederholungsprüfungen abgelegt werden. Das ist deshalb wichtig, damit man bei Bestehen eventuell auch in späteren Jahren von der Aufstiegsklausel Gebrauch machen kann. Schafft man bei zwei Fünfern nur eine Nachprüfung, darf man mit dem anderen automatisch aufsteigen.
Was passiert mit Schulfesten oder Sportwochen?
Mehrtägige Schulveranstaltungen wie Sportwochen bleiben untersagt. Eintägige Schulveranstaltungen dürfen dagegen unter strikter Einhaltung der notwendigen Hygienebestimmungen und Durchführung einer Risikoabwägung stattfinden.
Was passiert mit Kursen, die Vereine an Schulen abhalten wollen?
Diese dürfen nur im Freien stattfinden und unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Basketball-Training im Turnsaal geht also nicht, am Schulhof aber schon.
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