Corona-Schutzimpfung: Sollen sich Allergiker ebenfalls impfen lassen?

Impfung in Österreich
Nach derzeitigem Erfahrungen spricht bei bekannten Allergien nichts gegen eine Impfung.

Bekannte Allergien - etwa gegen Baum- und Gräserpollen oder Hausstaubmilben - sind kein Hinderungsgrund für eine Impfung gegen Covid-19. Die Nachbeobachtungszeit nach der Impfung sollte aber von 15 auf 30 Minuten verlängert werden.

Betroffene können im Aufklärungsgespräch mit dem Impfarzt oder der Impfärztin auf ihre Allergie aufmerksam machen oder ihren Allergie-Ausweis mitbringen. Die Fachinformation, die den Ärzten zur Verfügung steht, gibt über die Zusammensetzung des entsprechenden Impfstoffs Auskunft.

Eine Nachbeobachtungszeit  von 30 Minuten gilt auch bei Personen, die früher einmal bereits einen allergischen Schock (Anaphylaxie) durchgemacht haben. 60 Minuten vor der Impfung kann - nach Rücksprache mit dem Arzt - ein Antihistaminikum in Erwägung gezogen werden. Die üblichen Notfall-Medikamente sollten - wie auch sonst immer - bereit gehalten werden.

Personen mit schwerer ASS-Intoleranz/NSAR Intoleranz (Schmerzmittel-Intoleranz oder chronischer Urtikaria ('Nesselsucht") können unter erhöhter Beobachtung ebenfalls geimpft werden.

Treten allergische Reaktionen (keine anaphylaktische Reaktion) innerhalb der ersten zwei Stunden nach der ersten Impfdosis auf, empfiehlt das Nationale Impfgremium Antihistaminika oder Cortison. Es wird nicht ausgeschlossen, dass bei einem neuerlichen Kontakt mit dem Impfstoff eine stärkere allergische Reaktion auftritt. "Darum sollte in derartigen Fällen nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung eine Impfung nur unter intensivierter Beobachtung in klinischen Einrichtungen durchgeführt werden."

Tritt ein allergischer Schock bei der ersten Impfung ein, sollte keine zweite Impfung durchgeführt werden.

 

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