Psychologische Behandlung als Kassenleistung: So funktioniert’s

Eine Psychologin macht Notizen auf einem Klemmbrett.
Seit 1.1.2024 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf klinisch-psychologische Behandlungen. Wie Sie die Kosten geltend machen können.

Mit Beginn des Jahres wurden klinisch-psychologische Behandlungen in Österreich zur Kassenleistung. Das heißt: Alle Versicherten erhalten über die Sozialversicherung einen Kostenzuschuss. Die psychologische Behandlung ist als gleichwertige Leistung neben ärztlicher Hilfe im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankert. "Das ist ein Meilenstein für die Gesundheitsversorgung in Österreich", betont die Präsidentin des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP) Beate Wimmer-Puchinger in einer Aussendung.

Nachdem anfänglich noch entsprechende Vereinbarungen zwischen der Sozialversicherung und den Klinischen Psychologinnen und Psychologen ausständig waren, stehen nun die Höhe der Zuschüsse sowie das Procedere, wie Patientinnen und Patienten zu ihrem Geld kommen, fest. 

Höhe der Zuschüsse je nach Krankenkasse unterschiedlich

Bei der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 Euro, bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45 Euro, heißt es auf einer Info-Website des BÖP. Wer bei der Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) versichert ist, bekommt für eine Einzeltherapie ab 50 Minuten 46,60 Euro refundiert. Die Höhe der Kostenzuschüsse hängt auch vom Therapiesetting ab. Auch für Gruppen- und Familiensitzungen gibt es Zuschüsse. Die jeweiligen Zuschusshöhen finden Sie hier

Zehn Einheiten werden übernommen

Insgesamt werden maximal Zuschüsse für zehn Behandlungseinheiten übernommen. Anschließend kann ein Antrag auf eine Verlängerung gestellt werden. Dazu muss gemeinsam mit dem Psychologen bzw. der Psychologin ein Formular ausgefüllt und bei der jeweiligen Sozialversicherung eingereicht werden. Der Kostenzuschuss erfolgt auch für Kinder und Jugendliche, wobei diese auch über das Projekt "Gesund aus der Krise" kostenlose psychologische Beratung und Psychotherapie in Anspruch nehmen können. Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 21 Jahren können über Gesund aus der Krise rasch und unbürokratisch bis zu 15 Einheiten in Anspruch nehmen. Auch hier wird bei Bedarf verlängert. 

Noch nicht geklärt ist, ob auch Onlinebehandlungen künftig übernommen werden. Laut BÖP befindet sich eine Änderung des Psychologengesetzes derzeit in Begutachtung. In diesem Gesetzesentwurf soll die klinisch-psychologische Online-Behandlung enthalten sein.

Wie erhalte ich den Kostenzuschuss?

Um den Zuschuss für die psychologische Behandlung zu erhalten, braucht es zunächst allerdings den Gang zu einem Arzt oder einer Ärztin. Das kann sowohl der Hausarzt als auch beispielsweise ein Facharzt für Neurologie oder Psychiatrie sein. Spätestens vor Beginn der zweiten Einheit der klinisch-psychologischen Behandlung ist der Nachweis dieser ärztlichen Untersuchung notwendig. Hintergrund ist laut BÖP, dass etwa eine körperliche Erkrankung, die für die psychische Erkrankung verantwortlich ist, ausgeschlossen werden soll. Dazu muss der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin ein Dokument ausfüllen, das bei der Sozialversicherung eingereicht wird.

Um die Kosten der psychologischen Behandlungen zu erhalten, müssen dann die Honorarnoten des Psychologen oder der Psychologin gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei der Sozialversicherung eingereicht werden. Dies kann per Post oder online über die Website der jeweiligen Sozialversicherung erfolgen.

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