Psychologische Behandlung wird ab Jänner Kassenleistung
Ab 1. Jänner 2024 haben alle Versicherten in Österreich Anspruch auf klinisch-psychologische Behandlungen. Die Kosten dafür sollen künftig von den Krankenkassen übernommen werden und wurden bereits als gleichwertige Leistung neben ärztlicher Hilfe im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankert.
"Hier wird gerade ein neues Kapitel im Bereich der österreichischen Gesundheitsversorgung aufgeschlagen. Ich bin sehr dankbar, dass der hohe Versorgungsbedarf von den beiden Regierungsparteien erkannt wurde", zeigte sich die Präsidentin des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP), Beate Wimmer-Puchinger, in einer Aussendung erfreut.
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Ziel sei ein niederschwelliger Zugang zur psychologischen Behandlung. Laut dem aktuellen Gesetzesbeschluss hat nun die Sozialversicherung "die klinisch-psychologische Versorgung mittels entsprechender Vereinbarungen sicherzustellen", heißt es in der Aussendung weiter. Wimmer-Puchinger: "Klinisch-psychologische Behandlung muss für alle leistbar sein und darf niemanden ausschließen."
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Vereinbarungen zwischen Sozialversicherung und Psychologen noch ausständig
Noch ausständig sind entsprechende Vereinbarungen zwischen der Sozialversicherung und den Klinischen Psychologinnen und Psychologen. Der BÖP nennt als Beispiel für eine mögliche Abwicklung das Projekt "Gesund aus der Krise", das rasche psychologische und psychotherapeutische Versorgung für Kinder und Jugendliche ermöglicht – kostenlos und niederschwellig. Termine können online, per Mail oder Telefon einfach vereinbart werden.
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"Mit einem ähnlichen Umsetzungsmodell könnten die Kassen ihrer Versorgungsverantwortung in diesem Bereich schnellstmöglich und kostengünstig nachkommen, so dass die Versicherten rasch zu den ihnen zustehenden Leistungen kämen", heißt es beim BÖP.
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