Prozess in den Niederlanden: 12-Jähriger darf sich gegen Willen des Vaters impfen lassen

Eine Person wird geimpft.
Der Bub kann nun bald seine im Sterben liegende Großmutter besuchen. Wie die Rechtslage in Österreich ausschaut.

Ein niederländisches Gericht hat entschieden: Demnach darf sich ein 12-jähriger Bub gegen SARS-CoV-2 immunisieren lassen – und zwar gegen den ausdrücklichen Willen seines Vaters.

Die gängigen Corona-Impfstoffe sind wie in Österreich auch in den Niederlanden bereits für die Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen zugelassen. Kinder unter 17 Jahren benötigen allerdings die Zustimmung beider Elternteile.

Im Falle des besagten 12-Jährigen hatte zwar die Mutter keine Einwände gegen die Immunisierung ihres Sohnes, der Vater hatte sich allerdings quergelegt. Das Paar ist geschieden. In der Folge hatte der Teenager sein Recht auf die Impfung vor Gericht eingeklagt.

Kranke Großmutter

Die Hauptmotivation des Buben: Er wollte so viel Zeit wie möglich mit seiner sterbenden Großmutter verbringen. Diese leidet an metastasierendem Lungenkrebs und befindet sich "in der letzten Phase ihres Lebens", zitiert die BBC aus den Gerichtsakten.

Nach niederländischem Recht muss ein Richter im Interesse des Kindes entscheiden, wenn sich die Eltern nicht einigen können. Ein Richter entschied nun, dass die Impfung das Risiko einer Ansteckung maßgeblich verringern würde. Der zuständige Richter Bart Tromp vom Bezirksgericht Gröningen gab zu Protokoll, dass der Bub umgehend geimpft werden sollte. Seine Interessen seien wichtiger als die des Vaters.

Richter Tromp wies die Argumente des Vaters zurück, dass sich die Impfstoffe "in einer Testphase" befänden und Risiken für die Fortpflanzungsorgane darstellten.

Der Richter verwies auch auf das Risiko, dass Kinder zwar weniger wahrscheinlich schwer an dem Virus erkranken, aber Long-Covid entwickeln könnten. Das Risiko, andere anzustecken, sei durch die Impfung ebenfalls geringer.

Österreichische Rechtslage

In Österreich ist die Rechtslage anders: Hierzulande gelten Kinder beziehungsweise Jugendliche ab 14 Jahren als "mündige" Minderjährige, davor sind sie "unmündig". Ab diesem Alter wird die Entscheidungsfähigkeit vermutet, sodass sich der behandelnde Arzt auf die Impf-Einwilligung eines 14-jährigen verlassen kann.

Ab dem 14. Lebensjahr können sich Jugentlich demnach auch ohne Zustimmung ihrer Eltern impfen lassen und im Umkehrschluss auch nicht zu einer Impfung gezwungen werden.

Der Gesetzgeber macht hier einen Unterschied zwischen einer Schutzimpfung und einer "schweren oder nachhaltigen medizinischen Behandlung". Daher darf sich ein 14-Jähriger etwa nicht ohne Zustimmung der Eltern ein Piercing stechen lassen. Bei Operationen ist eine Zustimmung bis zum Alter von 18 Jahren notwendig.

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