Darf mein Kind selbst über die Corona-Impfung entscheiden?

Darf mein Kind selbst über die Corona-Impfung entscheiden?
Ab wann dürfen Jugendliche ohne Eltern impfen gehen und was ist, wenn sich Mutter und Vater nicht einig sind?

Selten zuvor wurde mit Kindern und Jugendlichen so viel über Medizin gesprochen wie in Corona-Zeiten. Derzeit sorgt das Thema "Impfen oder nicht?" für Unsicherheit in vielen Familien. Doch was geschieht, wenn Eltern und Kinder unterschiedlicher Meinung sind? Kann ein Kind selbstständig zum Arzt gehen und sich das Vakzin spritzen lassen?

Rechtsanwalt Marco Nademleinsky erklärt die wichtigste Unterscheidung im Gesetz: "Ab 14 Jahren sind Jugendliche sogenannte 'mündige' Minderjährige, davor sind sie 'unmündig'. Ab dann wird die Entscheidungsfähigkeit vermutet, sodass sich der behandelnde Arzt auf die Einwilligung des 14-jährigen verlassen kann. Sie können sich auch ohne Zustimmung ihrer Eltern impfen lassen und sie können nicht zu einer Impfung gezwungen werden."

Das unterscheidet die Schutzimpfung von einer "schweren oder nachhaltigen medizinischen Behandlung", so das Gesetz. Daher darf sich ein 14-Jähriger trotzdem nicht ohne Zustimmung der Eltern etwa ein Piercing machen lassen. Bei Operationen ist eine Zustimmung bis zum Alter von 18 Jahren notwendig, erklärt Nademleinsky.

Aufklärung für Jugendliche

Tatsächlich können 14-Jährige ohne Eltern zur Teststraße gehen und das notwendige Formular alleine unterschreiben. Der Ministerratsbeschluss zur Impfung beinhaltet, dass Impfärzte die mündliche Aufklärung für Jugendliche verstärkt anbieten, um Fragen alters- und entwicklungsgerecht beantworten zu können. Manche Mediziner ersuchen die Eltern allerdings, zur Impfung in die Praxis mitzukommen und gemeinsam mit dem Jugendlichen die Belehrung über mögliche Impfreaktionen anzuhören. "Ich muss die Patienten umfassend informieren und da habe ich lieber auch einen Elternteil dabei", erklärt eine Wiener Ärztin.

Bei Streitigkeiten wird es schwierig

Emotional wird die Situation, wenn getrennte Eltern unterschiedlicher Meinung über die Impfung ihre 12- oder 13-jährigen Kindes sind, so Nademleinsky: "Es reicht für den Arzt, dass ein obsorgeberechtigter Elternteil der Impfung zustimmt. Natürlich wäre es gut, wenn sich die Eltern einigen. Man muss den anderen Elternteil auch anhören. Aber eine Mutter oder ein Vater kann auch ohne Zustimmung des anderen sagen: "Wir haben darüber geredet. Die Argumente haben mich nicht überzeugt. Ich lasse unser Kind jetzt impfen."

Ein Urteil in Deutschland rund um Schutzimpfungen - allerdings nicht gegen Corona - regelte kürzlich, dass im Zweifelsfall jene Impfungen, die von der Impfkommission empfohlen werden, durchgeführt werden sollen. Sie dienen dem Kindeswohl, so das Urteil im Sorgerechtsstreit.

Von Bedeutung könnte noch ein anderer Fall sein, bestätigt Nademleinsky: "Wenn ein jüngeres Kind sich weigert, sich impfen zu lassen, wird man genau schauen müssen, warum es dies tut. Es kann zwar gegen den Willen seiner Eltern eine Impfung nicht ablehnen, wenn es sich aber wehrt und tobt, wird der Arzt nicht impfen. Eine Maßnahme wie Festhalten wäre bei Gefahr im Verzug, etwa wegen einer Verletzung möglich, aber nicht bei der Impfung."

Die Freigabe von Moderna für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen am vergangenen Freitag sorgte für neue Diskussionen über die Kinder-Impfung, die seit der Impfung von PfizerBioNTech geführt wird (siehe dazu Pro & Contra der Experten). Einerseits werden gesundheitliche Fragen behandelt, andererseits hat die Impfung etwa für Auslandsreisen eine wichtige Bedeutung. Bildungsminister Heinz Faßmann plant, dass im Herbst Impfungen auch an den Schulen durchgeführt werden können.

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