Ab dem 19. Mai soll wieder aufgesperrt werden. Rund um den lang ersehnten Lokalbesuch gibt es aber auch noch einige offene Fragen. Für wen gilt jetzt welche Bestimmung?
Diese Frage stellen sich wohl vor allem noch nicht geimpfte Personen. Und wie beurteilen eigentlich Experten die Regelungen? Ein Überblick.
Ich bin noch nicht geimpft, was gilt jetzt für mich?
Äquivalent zur Impfung sollen bei den Öffnungen auch negative Corona-Tests als Zutrittsticket gelten, heißt es im Überblick des Gesundheitsministeriums. Konkret: Ein Selbsttest ("Nasenbohrertest") mit digitaler Lösung gilt dabei für 24 Stunden, ein Antigentest für 48 Stunden und ein PCR-Test für 72 Stunden. Aber ist diese Lösung aus Expertensicht auch sinnvoll?
"Ein PCR-Test ist derzeit der Goldstandard, das betrifft auch die Gurgeltests. Wenn allerdings viele noch nicht geimpft sind, braucht man ein niederschwelliges Angebot, um Infektionen zu minimieren, etwa in der Gastronomie. Auch Selbsttests erfüllen dies zu einem gewissen Grad", sagt der Public Health Experte Hans Peter Hutter.
Sind Selbsttests nicht weniger sicher?
Molekularbiologe Michael Wagner, der das Infektionsgeschehen an Schulen untersucht, gibt zu denken: "Bei Volksschulkindern finden wir etwa 80 Prozent der Infizierten mit den Selbsttests nicht. Je älter, desto höher die Trefferquote." Für den Freizeitbereich würde er lieber nur auf "professionell genommene Antigentests mit maximal 24 Stunden Gültigkeit oder noch besser auf PCR-Tests" setzen.
Andere Experten sehen die Schwierigkeit beim Selbsttest als Zutrittsticket anderswo: "Das ist eigentlich weniger eine Frage des Tests an sich, sondern eher der Ehrlichkeit der testenden Person und der Dokumentation", sagt Robert Strassl, Leiter der klinischen Virologie am AKH Wien. "Die oberste Priorität beim Selbsttest ist immer die Fälschungssicherheit. Da muss es eine Lösung geben", so Hutter. Im Leitfaden des Ministeriums wird eine "digitale Lösung" erwähnt, wie genau die aussieht, bleibt offen. Sie soll jedenfalls von den Ländern kommen, hieß es auf KURIER-Anfrage. Die Selbsttests als Zutrittskarte hätten sich in Vorarlberg bewährt.
Wer ist von der Testpflicht ausgenommen?
Geimpfte und Genesene haben geplanterweise ab 19. Mai Zutritt zu den geöffneten Einrichtungen – ohne negativen Corona-Test. Für Geimpfte gilt: ab dem 22. Tag nach Erstimpfung soll diese Ausnahme voraussichtlich für ein Jahr gelten – sobald die Rechtsgrundlage dafür da ist. Soweit die Info aus dem bisher veröffentlichten Papier des Ministeriums. Bereits Infizierte sind für ein halbes Jahr nach ihrer Genesung von der Testpflicht befreit.
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Ist es eigentlich legitim, einen negativen Test mit einer Impfung gleichzusetzen?
Gültigkeitsdauer ist dabei das Stichwort, das von den Expertinnen und Experten unisono fällt. Denn alle Corona-Tests sind mehr oder weniger Momentaufnahmen und gelten im Vergleich zur Impfung allesamt nur für kurze Zeit. "Der PCR Test ist sensitiver als der Antigentest, daher hat man sich auf eine längere Gültigkeitsdauer geeinigt", erklärt Strassl.
Am Ende des Tages müssten Kompromisse gefunden werden, "zwischen Wissenschaft und Realität", sagt auch die Epidemiologin Eva Schernhammer. "Ich fände es besser, wenn auch Antigentests nur für 24 Stunden gültig wären, aber das ist eben nicht überall machbar."
Und wie ist das mit der zweiten Impfdosis?
Da man schon nach der ersten Dosis von der Testpflicht ausgenommen ist, kommt bei einigen die Befürchtung auf, so mancher könnte auf den zweiten Stich verzichten. "Wenn beim zwei-Dosen-Schema die Zweitimpfung nicht durchgeführt wird, verliert der Nachweis seine Gültigkeit", stellt das Gesundheitsministerium klar. Details soll es in der Verordnung geben.
Aus medizinischer Sicht wäre nur eine Dosis nicht gut, denn "der Impfschutz ist nach der ersten Impfung generell schwächer, und gerade gegen einige der Mutanten dürfte man mit nur einer Impfung wenig ausrichten können", sagt der Molekularbiologe Martin Moder auf KURIER-Nachfrage.
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