Nach drei Jahren: Aus für die letzte Maskenpflicht
Die Austria Presse Agentur (APA) verbreitete die Nachricht am 30. März 2020 mittels "Eilt"-Meldung: "Supermärkte dürfen wegen der Coronakrise bald nur noch mit Masken betreten werden. Das hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei einer Pressekonferenz Montagvormittag angekündigt." Am 6. April war es dann so weit, die Maskenpflicht - damals noch mit dem blauen Mund-Nasen-Schutz - startete in Österreich. Ab 1. Mai 2020 galt sie in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen. Drei Jahre später endet am Sonntag, 30.4., die letzte noch gültige Verpflichtung, Masken zu tragen: Die FFP2-Maskenpflicht in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen, Ordinationen und anderen Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, läuft aus.
"Die hohe Immunität der Bevölkerung (durch Infektionen und Impfungen, Anm.) erlaubt uns, die Schutzmaßnahmen geordnet zu beenden", wird Gesundheitsminister Johannes Rauch in einer Aussendung seines Ministeriums zitiert.
Gleichzeitig betont der Minister, dass FFP2-Masken "ein wirkungsvoller Schutz vor einer Infektion nicht nur mit Corona, sondern auch vor vielen weiteren Infektionskrankheiten" bleiben. "Besonders beim engen Kontakt mit älteren Menschen Personen oder Menschen mit Vorerkrankungen ist das Tragen einer Maske auch in Zukunft sinnvoll."
Die Ärztekammern für Wien und Niederösterreich weisen darauf hin, dass auch nach dem 30.4. Ärztinnen und Ärzte darauf bestehen können, "dass Patientinnen und Patienten sowie Begleitpersonen in der Ordination eine FFP2-Maske tragen", wie es in einer Aussendung der Wiener Kammer heißt. Dies könnte etwas dann der Fall sein, wenn gesundheitlich geschwächte Personen geschützt werden müssen oder Patientinnen und Patienten mit Symptomen von Infekten wie Husten oder Schnupfen in die Praxis kommen.
Die Ärztekammer für Niederösterreich hat am Samstag in ihrer Aussendung die Empfehlung ausgesprochen, in Ordinationen bei Infekten weiterhin Maske zu tragen.
"Die Kolleginnen und Kollegen werden je nach Bedarf ihre Entscheidung treffen. In manchen Ordinationen könnte es weiterhin verpflichtend sein, eine Maske zu tragen, um die Mitmenschen zu schützen. Das ist gesetzlich gedeckt", sagt Erik Randall Huber, Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien. Den Patientinnen und Patienten empfiehlt er, sich beim Ordinationsbesuch zu erkundigen, ob weiterhin Maskenpflicht besteht.
Appell einer Hausärztin
Die Hausärztin Naghme Kamaleyan-Schmied, stellvertretende Obfrau der Kurie niedergelassene Ärzte, betont: "Ich weiß, dass wir alle müde sind, eine Maske zu tragen. Dennoch bitte ich die Patientinnen und Patienten, weiterhin achtsam zu sein und im Sinne des Selbst- und Fremdschutzes eine Maske zu tragen, wenn man selbst Risikopatient oder Risikopatientin ist oder andere Menschen anstecken könnte."
Auch der Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich, Harald Schlögel, unterstreicht, dass auch nach dem Ende der Maskenpflicht individuelle Lösungen in Ordinationen weiterhin möglich sind. Eine Ärztin oder ein Arzt könne in der eigenen Praxis das Tragen einer Maske "weiterhin verordnen, wenn dafür ein Bedarf vorgesehen wird".
Auch er verweist darauf, das eine Maske nicht nur vor dem Corona-Virus, sondern auch vor anderen Infektionskrankheiten schützt. Als das Tragen während der Pandemie noch an vielen Orten verpflichtend war, seien zahlreiche Infektionskrankheiten verhindert oder zurückgedrängt worden. Sie seien wieder auf das alte Niveau angestiegen, "seit die Maske nicht mehr unser ständiger Begleiter ist". Generell sei aber das Ende vieler Corona-Regeln zu begrüßen, so Schlögel.
Mit dem 30.4. endet auch die "Risikogruppenfreistellungsverordnung". Sie ermöglichte, dass Personen vom Dienst freigestellt werden können, die nicht im Homeoffice arbeiten können und für die es keine Möglichkeit zum Schutz am Arbeitsplatz gibt.
Gratis-Tests theoretisch bis Ende Juni
Ab 30. Juni wird Covid-19 auch keine meldepflichtige Krankheit mehr sein. Dann endet auch die Verkehrsbeschränkung für positiv Getestete. Bis Ende Juni können über die Testprogramme der Bundesländer in den öffentlichen Apotheken fünf kostenlose PCR-Tests pro Person und Monat durchgeführt werden. In Wien gibt es bis Ende Juni auch die kostenlosen PCR-Gurgeltests von "LEAD Horizon". Theoretisch könnte sich bis Ende Juni jede Bürgerin und jeder Bürger auch noch fünf kostenlose Antigen-Tests pro Monat in den Apotheken abholen. Das ist aber Theorie: In vielen Apotheken sind die Antigentests aus und können offenbar auch nicht mehr nachgeliefert werden.
Die Corona-Schutzimpfung und Covid-19-Medikamente bleiben auch nach dem 30.6. kostenlos. Das Testen von Menschen mit Symptomen bleibt bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten dann kostenlos, wenn eine Behandlung mit Covid-19-Medikamenten abzuklären ist. Das Abwassermonitoring wird fortgeführt und auf weitere Krankheitserreger ausgeweitet.
"Wir haben alle notwendigen Vorbereitungen getroffen, um den Menschen in Österreich auch nach dem 30. Juni eine hervorragende Versorgung zu bieten. Die Eckpfeiler wie Impfungen, Tests, Medikamente oder das Abwassermonitoring sind damit langfristig gesichert", wird Gesundheitsminister Rauch in der Aussendung zitiert.
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