EU-Verordnung: Keine Amalgam-Füllungen für Kinder und Schwangere

EU-Verordnung: Keine Amalgam-Füllungen für Kinder und Schwangere
In Österreich wird die neue EU-Verordnung mit einer Novelle des Chemikaliengesetzes umgesetzt.

Für Zahnfüllungen an Milchzähnen, bei Unter-15-Jährigen, Schwangeren sowie stillenden Müttern darf ab 1. Juli EU-weit das quecksilberhaltige Amalgam nicht mehr verwendet werden, außer dies sei medizinisch unbedingt erforderlich. Das sieht EU-Verordnung 2017/852 vor, in der auch strengere Regeln für die Industrie enthalten sind. In Österreich wurden Glasionomerzemente als Kassenleistung vereinbart.

Als Füllungsmaterial der Wahl wurden vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit der Zahnärztekammer vertraglich alle derzeit aktuellen, modernen Glasionomerzemente als Kassenleistung vereinbart. Amalgam kommt für diese Personengruppe nur noch dann zum Einsatz, wenn der Zahnarzt dessen Verwendung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse beim jeweiligen Patienten weiterhin als zwingend notwendig erachtet, berichtete Hauptverband im Vorfeld. Die Umsetzung der EU-Verordnung kosten die Sozialversicherungen zehn Millionen Euro.

Schutz von Umwelt und Menschen

Hintergrund der Verordnung, die in Österreich im Juni durch eine Novelle des Chemikaliengesetzes (ChemG) umgesetzt wurde, ist das 2013 zum Schutz von Umwelt und Menschen vor Quecksilber verabschiedete Miramata-Übereinkommen der Vereinten Nationen, mit dem Förderung, Handel und Export des toxischen Schwermetalls verboten werden. Die EU-Verordnung umfasst neben der Verwendung von Dentalamalgam unter anderem Ein- und Ausfuhrbeschränkungen von Quecksilber und Regelungen für industrielle Tätigkeiten und Vorschriften zur Bewirtschaftung von Quecksilberabfällen.

Gänzlich verboten werden die Herstellung neuer quecksilberhältiger Produkte und der kleingewerbliche Goldbergbau mit Quecksilber. Die Ausfuhr des Stoffes ist der Verordnung zufolge nur noch für wissenschaftliche Zwecke erlaubt, die Einfuhr lediglich für die Herstellung zugelassener Produkte wie etwa Energiesparlampen.

In Minamata waren in den 50er-Jahren tausende Menschen mit Quecksilber vergiftet worden, rund 2.000 Menschen starben. Sie hatten Fisch und Schalentiere gegessen, die durch das Schwermetall vergiftet worden waren, nachdem eine örtliche Fabrik das Wasser verschmutzt hatte.

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