Rückkehr zur Normalität für Geimpfte "kein Privileg"
Sobald infolge der Teilimmunisierung der Bevölkerung (nach durchgemachter Erkrankung und Impfung) "insgesamt kein Zusammenbruch des Gesundheitssystems mehr zu befürchten ist, rechtfertigt die potenzielle Erkrankung einzelner Personen grundsätzlich die Aufrechterhaltung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nicht mehr". Das ist eine der zentralen Aussagen in den Empfehlungen einer neuen Stellungnahme der Österreichischen Bioethikkommission ("Rechtliche und ethische Fragen im Zusammenhang mit geimpften und genesenen Personen in der Covid-19-Pandemie").
Und: In dem Ausmaß, in dem wissenschaftliche Erkenntnisse es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass eine individuelle Person das Covid-19-Virus nicht (mehr) in epidemiologisch relevantem Ausmaß übertragen kann, "sind aus verfassungsrechtlicher Perspektive freiheitsbeschränkende Maßnahmen des Staates bereits vor dem oben genannten Zeitpunkt "grundsätzlich zurückzunehmen". Dies folge aus den Grundrechten dieser Person, "welche eine Beschränkung nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulassen".
Bleibt die Impfleistung auf dem Niveau der vergangenen Woche, könnten bis 22. 9. alle 7.530.000 impfbaren Personen mindestens eine Teilimpfung erhalten, hat der Statistiker Erich Neuwirth errechnet. „Viele, die noch warten müssen, empfinden es als ungerecht, wenn es zu einer Rücknahme freiheitsbeschränkender Maßnahmen kommt, bevor alle Impfwilligen geimpft werden konnten“, sagt Christiane Druml, Vorsitzend der Österreichischen Bioethikkommission, zum KURIER.
"Keine Ungerechtigkeit"
Doch das habe nichts mit Ungerechtigkeit zu tun: „Für Freiheitsbeschränkungen muss es einen triftigen Grund geben, das Verhindern des Zusammenbruchs des Gesundheitssystems und Infektionen. Aber je mehr dieser Grund wegfällt, desto mehr müssen den Menschen Grundrechte wie Bewegungsfreiheit zurückgegeben werden.“ Und kein Ungeimpfter habe etwas davon, „wenn man z. B. seine Angehörigen im Pflegeheim nicht besuchen dürfe, obwohl man geimpft ist“. „Im Gegenteil: Die möglichst rasche Rücknahme von Einschränkungen für Personen, von denen nur mehr ein geringes Ansteckungsrisiko ausgeht, nützt ja nicht nur den Geimpften. Es nützt allen Personengruppen, wenn die Rückkehr zur Normalität beschleunigt wird.“ Die Bioethikkommission hat diesen Standpunkt in ihrer neuen Stellungnahme ausgeführt.
Juristin und Bioethikerin Druml: „Ich höre immer wieder das Wort ,Privilegien‘ – aber die Rückkehr zur Normalität ist kein Privileg. Freiheit – Bewegungs-, Versammlungs-, Erwerbsfreiheit – sind ja in unserer Rechts- und Werteordnung kein Geschenk des Staates. Die Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen stellt also nur einen Schritt zurück zum Normalzustand dar, und kein ,Privilegierung‘ immunisierter Personen.“ Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: "Vielmehr darf der Staat Freiheit nur dann und nur insoweit beschränken, als dies zur Erreichung eines legitimen und gleichfalls (...) grundrechtlich abgesicherten Ziels erforderlich und im engeren Sinne verhältnismäßig ist."
Es habe auch nichts mit Solidarität zu tun, „wenn jemand auf seine persönliche Freiheit verzichtet, um damit Solidarität mit jenen auszudrücken, die noch nicht geimpft sind – das löst ja deren Problem nicht“, sagt Druml. Solidarität könne man aber mit einem anderen Verhalten zeigen: „Wenn man den ersten Impftermin wahrnimmt. Damit kommen wir alle rascher in die Normalität. Aber anderen ihre Rechte vorzuenthalten, ist kein Akt der Solidarität.“
Es wäre auch verfehlt, eine Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen für immunisierte Personen erst dann einzuleiten, wenn zweifelsfrei erwiesen sei, dass eine immunisierte Person das Covid-19-Virus nicht übertragen könne, heißt es in der Stellungnahme: "Eine solche absolute Sicherheit wird nicht zu erreichen sein, zumal jede Immunisierung nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit schützt und von Virusmutationen abhängen kann."
Für Nicht-Geimpfte verstärkt Testangebote
Für diejenigen, die noch nicht geimpft sind, müsse der Staat weiterhin verstärkt ermöglichen durch negative Tests zumindest kurzfristig die gleichen Rechte wie immunisierte Personen zu erlangen, damit sie am sozialen Leben in gleicher Weise teilnehmen können. Darüber hinaus muss die möglichst rasche Durchimpfung der Menschen, die eine Impfung wünschen, höchste politische Priorität des Staates sein.
Pflegeheime: "So schnell wie möglich"
Ganz besonders dringend fordert die Bioethikkommission die Rücknahme von Beschränkungen in Alten- und Pflegeheimen: "Gerade in Alten- und Pflegeheimen sind die immer noch vorhandenen drastischen Freiheitseinschränkungen von Besuchen bzw. der Teilnahme am sozialen Leben miteinander nicht gerechtfertigt und müssen nach erfolgter Impfung so schnell wie möglich aufgehoben werden", heißt es in der Empfehlung. "Um den Menschen, die in den letzten Monaten ganz besonders unter Isolation und Absonderung gelitten haben und generell eine geringere Lebenszeit vor sich haben, soziale Teilhabe in möglichst vollem Umfang wieder zu ermöglichen." Kommissionsvorsitzende Druml zum KURIER: "Wir haben in der Kommission gehört, dass nach wie vor nicht umgesetzt ist, dass alle diejenigen Menschen, die schon gegen schwere Erkrankungen geschützt sind, wieder miteinander essen können und von alle Angehörigen besucht werden können. Das muss aber jetzt besonders rasch umgesetzt werden."
Wo es aber Grenzen gibt
Allerdings gibt es auch Grenzen für eine Rücknahme von Maßnahmen, wird in der Stellungnahme ausgeführt:
- Wenn zum Beispiel eine Abschätzung des konkreten epidemiologischen Risikos nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist oder das Vorliegen der Voraussetzungen in einer konkreten Situation nicht mit vertretbarem Aufwand kontrolliert werden kann.
- Oder wenn es negative Effekte für die Normbefolgung anderer gibt, eine "Demoralisierung", besonders, wenn die Freiheitsbeschränkungen keine klar abgrenzbaren Aktivitäten und Bereiche betreffen, sondern etwa allgemeine Abstandregeln oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Oder bei einem gesteigerten Schutzbedürfnis, insbesondere, "wenn es um den Kontakt mit hochvulnerablen und ihrerseits nicht immunisierten Personen geht".
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