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WTO-Blockade: EU will Handelssanktionen ohne Urteil verhängen
Die WTO-Streitbeilegung ist wegen der US-Blockade seit 11. Dezember nicht mehr funktionstüchtig.
Die EU-Kommission will in Handelsstreitfällen auch ohne Entscheidung der Welthandelsorganisation WTO Sanktionen verhängen können.
Die EU müsse reagieren, wenn ein anderes Land "gegen WTO-Regeln verstößt und eine Streitbeilegung durch den Mechanismus der WTO blockiert", sagte EU-Handelskommissar Phil Hogan am Donnerstag in Brüssel. Dies würde nicht gegen internationales Recht verstoßen.
Die USA blockieren seit einiger Zeit die Ernennung neuer Berufungsrichter der WTO. Am Dienstag lief das Mandat zweier der drei verbleibenden Richter aus. Seit Mittwoch kann die Berufungsinstanz des Streitbeilegungsmechanismus deshalb nicht mehr arbeiten. Gemäß den Regeln der WTO muss ein Disput aber in letzter Distanz abgeurteilt sein, damit der Kläger Maßnahmen wie Strafzölle einführen darf.

EU-Handelskommissar Phil Hogan
Urteile bis Sankt Nimmerlein vertagt
Die EU fürchtet, dass Länder weiterhin gegen Entscheidungen der WTO Berufung einlegen könnten - wohlwissend, dass genehmigte Sanktionen in Ermangelung einer Berufungsentscheidung bis auf Weiteres nicht verhängt werden können. In diesen Fällen soll die Kommission nun bereits nach einer erstinstanzlichen Entscheidung der WTO entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
Eine weitere Sonderregelung soll es der Brüsseler Behörde überdies erlauben, bereits zu handeln, wenn noch keine WTO-Entscheidung vorliegt. Dies soll möglich sein, wenn das Gegenüber bereits eine Entscheidung in erster Instanz verhindert.
Die Kommission beruft sich darauf, dass das internationale Recht Gegenmaßnahmen erlaubt, wenn eine Streitpartei die Streitbeilegung blockiert.
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