Wer braucht noch Sozialpartner?

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Pflichtmitgliedschaft: Unter Türkis-Blau droht der legendären "Nebenregierung" eine Schwächung.

Eine türkis-blaue Regierung könnte den Einfluss der Sozialpartner beschneiden. Die FPÖ will etwa die Pflichtmitgliedschaft abschaffen. Bei den Sozialpartnern selbst hängt seit dem Scheitern der Arbeitszeit-Flexibilisierung und dem jüngsten Alleingang der SPÖ bei der Angleichung Arbeiter/Angestellte der Haussegen gehörig schief.

Wer sind überhaupt "die Sozialpartner"?

Die Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft umfasst vier Verbände auf Bundesebene: Wirtschaftskammer (WKÖ) und Landwirtschaftskammer (LKÖ) auf Arbeitgeberseite sowie Bundesarbeitskammer (AK) und Gewerkschaftsbund (ÖGB) auf Arbeitnehmerseite. Während die drei Kammerorganisationen öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörper mit gesetzlicher Pflicht-Mitgliedschaft sind, ist der ÖGB vereinsrechtlich organisiert.

Was sind Kernaufgaben der Sozialpartnerschaft?

Im engeren Sinn sind das die Verhandlung von Kollektivverträgen sowie die Mitwirkung an der dualen Berufsausbildung (Lehre). Die Sozialpartner haben aber auch ein Mitgestaltungsrecht bei der Gesetzgebung (Gesetzesbegutachtung), der Verwaltung (z. B. AMS), der Gerichtsbarkeit (Laienrichter bei Arbeits- und Sozialgerichten) und maßgeblich in der Sozialpolitik (Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung).

Warum sind Kollektivverträge wichtig? Man kann die Löhne ja gesetzlich bzw. auf Betriebsebene regeln.

Wie der Name schon sagt, kommt das Netz an Kollektivverträgen in Österreich allen Arbeitnehmern zugute. Durch die Pflichtmitgliedschaft in Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden arbeiten in Österreich etwa 95 Prozent aller Arbeitnehmer unter dem Schutz eines Kollektivvertrages. In Deutschland sind es nur etwa die Hälfte, in den USA nur 14 Prozent. Von 860 Kollektivverträgen werden 480 jährlich von den Sozialpartnern neu verhandelt. Diese hohe Abdeckung wäre ohne Pflichtmitgliedschaft nicht möglich. Ein Ausverhandeln auf Betriebsebene wäre möglich, verläuft aber selten auf Augenhöhe.

Wie regeln das andere EU-Länder mit der Lohn- und Gehaltsfindung?

In 22 der 28 EU-Länder gibt es einen für alle Branchen geltenden gesetzlichen Mindestlohn als Lohn-Untergrenze. In den einzelnen Branchen können Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände höhere Standards ausverhandeln. Diese gelten dann entweder nur für bestimmte Gruppen oder werden für die gesamte Branche "gesatzt". Außer Österreich haben nur noch Italien, Dänemark, Schweden, Finnland und Zypern sektorale Kollektivverträge statt eines gesetzlichen Mindestlohns.

Was regeln die Kollektivverträge genau?

Alle Ansprüche, die nicht im Gesetz stehen bzw. über das Gesetz hinausgehen. Am wichtigsten sind wohl die Mindestlöhne/-gehälter in der jeweiligen Branche sowie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Monatsbezug), das ausschließlich im Kollektivvertrag geregelt ist. Ohne Kollektivverträge gebe es auch keine Sonderregelungen wie Schutzbestimmungen bei Kündigung, Bezahlung von Überstunden, Zulagen, Prämien, Taggelder, Freizeitansprüche und vieles mehr.

Warum verhandelt auf Arbeitnehmerseite die Gewerkschaft und nicht die Arbeiterkammer die Löhne?

Weil gesetzliche Interessenvertretungen nur dann verhandeln können, wenn es keine entsprechende freiwillige Interessenvertretung gibt ("Vorrangregelung"). Ferner haben nur die Gewerkschaften eine nach Branchen aufgestellte Organisation, die Arbeiterkammer ist regional und branchenübergreifend organisiert und hat andere Aufgaben.

Gibt es objektive Daten über die Leistungsfähigkeit der Sozialpartnerschaft?

Laut OECD trägt die Sozialpartnerschaft wesentlich zur guten Wirtschaftsperformance, Verringerung der Einkommensungleichheit sowie zum sozialen Frieden und damit zu weniger Streiks bei. Durch ihre Mitwirkungsrechte kann sie aber auch Reformen blockieren.

Wie viel kostet die Pflichtmitgliedschaft?

Die monatliche Arbeiterkammerumlage beträgt 0,5 Prozent der Beitragsgrundlage zur Krankenversicherung. Der Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezogen und wirkt steuermindernd. Bei 2200 Euro brutto im Monat beträgt der AK-Beitrag 6,19 Euro im Monat. Die 3,64 Millionen AK-Mitglieder zahlten zuletzt 432 Millionen Euro an Beiträgen. Die Wirtschaftskammer mit ihren Teilorganisationen nahm zuletzt 541 Millionen Euro von ihren 506.000 Mitgliedern, darunter 60 Prozent Ein-Personen-Unternehmen, ein. Die Umlage wird nach dem Umsatz berechnet.

Kann der Gesetzgeber die AK-Umlage senken?

Grundsätzlich ja, er kann die Höchstgrenze von 0,5 Prozent im AK-Gesetz senken. Allerdings schreibt die Verfassung vor, dass der Gesetzgeber für eine ausreichende Finanzierung sorgen muss, in der Praxis wäre eine Gesetzesänderung daher schwierig. Mit einer Zweidrittelmehrheit – die ÖVP, FPÖ und Neos hätten – kann aber diese Verfassungsbestimmung geändert werden.

Was spricht für die Pflichtmitgliedschaft?

Hohe Kollektivvertrags-Abdeckung, sozialer Friede, Solidargemeinschaft, breites Service, bewährtes System. Ohne Pflichtmitgliedschaft könnten viele gesamtwirtschaftliche Aufgaben nicht erfüllt werden, argumentiert WKÖ-Präsident Christoph Leitl. "Jeder würde nur an sich denken. Aber wer würde sich dann um die vielen kleinen Betriebe kümmern, die sich allein im Ausland schwertun würden?" So gebe es etwa die vielen Außenhandelsstellen nicht.

Was spricht gegen die Pflichtmitgliedschaft?

Der starke Einfluss im Sinne einer "Nebenregierung" passt nicht mehr in die Zeit, das System ist verkrustet, träge und von Klientelpolitik geprägt. Die Regierung soll mehr Macht für längst fällige Reformen bekommen. Es könnte weiter schlagkräftige, freiwillige Interessensvertretungen (wie es z.B. der ÖAMTC ist) geben. Mehr Wettbewerb würde zu niedrigeren Beiträgen und besserem Service führen, glauben Kritiker. Für die Neos sind die Kammern de facto Teilorganisationen der Parteien, die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer widerspricht für sie dem freien Unternehmertum.

Kann die Pflichtmitgliedschaft so einfach abgeschafft werden?

Nein. Die Sozialpartnerschaft samt Pflichtmitgliedschaft ist gesetzlich geregelt und seit Jänner 2008 zusätzlich verfassungsrechtlich abgesichert. Für eine Änderung wäre eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich. Möglich wäre auch eine Volksbefragung, deren Ergebnis vom Parlament dann umgesetzt wird.

Gibt es die Pflichtmitgliedschaft auch in anderen EU-Ländern?

In dieser Form ist die österreichische Sozialpartnerschaft mit Ausnahme von Luxemburg einzigartig. Den Job der Arbeiterkammern erledigen in anderen Ländern zumeist freiwillige Gewerkschaften, eine Pflichtmitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband gibt es in mehreren Ländern. Allein in Deutschland gibt es 700 Arbeitgeberverbände.

Gab es schon einmal eine Abstimmung über die Pflichtmitgliedschaft?

Ja, zuletzt gab es 1996 eine Mitgliederbefragung. Bei der AK nahmen 67 Prozent der Mitglieder teil und stimmten zu 91 Prozent "Ja". Bei der WKO haben nur 36 Prozent teilgenommen, die zu 82 Prozent "Ja" sagten.

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