Wem gehören Österreichs Burgen und Schlösser?

Wem gehören Österreichs Burgen und Schlösser?
Österreich ist voll mit prunkvollen Bauten. Viele Schlösser und Burgen gehören heute nicht mehr Adeligen, sondern Enthusiasten.

von Vitus Ortner

Österreichs Burgen und Schlösser sind für die meisten Menschen vor allem prächtige Anblicke und tolle Ausflugsziele. Für manche sind sie aber auch ein Zuhause. Wer sind die Burgherren Österreichs und wie ist es, ein Schloss zu besitzen? Es lassen sich aber mehrere große Eigentümer und Gruppen von Eigentümern identifizieren.

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Staat übernahm Habsburger-Schlösser

Der erste ist die Republik Österreich, und zwar der Bund. Als nach dem Ende des ersten Weltkriegs die Monarchie abgeschafft wurde, wurden die Habsburger weitestgehend enteignet. So fielen viele prächtige Schlösser an den Bund, darunter etwa Schönbrunn oder Belvedere in Wien, sowie Ambras in Innsbruck. Verwaltet werden diese von eigenen Gesellschaften oder im Verbund mit anderen Bundesmuseen. So ist Ambras eigentlich Teil des Kunsthistorischen Museums und damit auch das einzige Bundesmuseum außerhalb von Wien.

Im Spanischen Saal von Schloss Ambras wurden die Festwochen eröffnet

Auf Schloss Ambras befindet sich das einzige Bundesmuseum außerhalb Wiens.

Auch Länder und Gemeinden sind beteiligt

Der Staat tritt aber nicht nur in Form des Bundes als Burgherr auf. Länder und Gemeinden besitzen ebenfalls eine Vielzahl an Wehr- und Prunkgebäuden. Dem Land Salzburg gehören etwa die Festung Hohensalzburg und die Festung Hohenwerfen. Schloss Laxenburg teilt sich Niederösterreich 50/50 mit der Wien Holding.

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Die Schattenburg in Feldkirch gehört der entsprechenden Gemeinde, ebenso die Festung Kufstein und Schloss Ort in Gmunden. Diese Burgen und Schlösser wurden häufig durch ihre Gemeinden vor dem Zerfall gerettet und dienen heute als Veranstaltungsorte, Museen und Wahrzeichen.

Wem gehören Österreichs Burgen und Schlösser?

Hohensalzburg ist eine der meistbesuchten Sehenswürdigkeiten des Landes.

Doch noch einmal ein Blick in die Geschichte: Das Habsburgergesetz trägt den Namen nur einer Adelsfamilie. Der übrige Adel in Österreich wurde nicht auf die gleiche Art und Weise enteignet. Entsprechend gehört Teil unserer Burgen und Schlösser nach wie vor den ehemaligen Hoheitsgeschlechtern und trägt auch hin und wieder deren Namen.

Schloss Esterházy gehört etwa der Esterházy Privatstiftung, Burg Clam ist im Besitz von Carl Philip Clam. Markus Albero Grimmenstein hat sich selbst nach seiner Burg Grimmenstein umgetauft. Er hat sie erst 2014 erworben.

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Viele Schlösser gehören nicht mehr Adeligen

Solche neueren Besitzer sind inzwischen eher der Normalfall. „Nur ein kleiner Bruchteil der Burgen und Schlösser ist noch im Eigentum der alten Familien. Heute gehören die meisten Enthusiasten. Die kaufen und erhalten so ein Gebäude aus Liebe für seine Geschichte“, erklärt der Präsident der Austrian Historic Houses Association (AHHA) Alexander Kottulinsky. Er selbst wohnt in Schloss Neudau in der Steiermark, das seit 1705 in seiner Familie ist.

Wem gehören Österreichs Burgen und Schlösser?

Alexander Kottulinsky ist der Präsident der Austrian Historic Houses Association.

Dieser Erhalt sei wirtschaftlich aber ein schwieriges Unterfangen. „Gewinnbringend ist ein Schloss in der Regel nicht“, sagt Kottulinsky. Die großen, touristisch nutzbaren Bauten wie Festung Hohensalzburg können mit ihren Hunderttausenden von Besuchern natürlich schon Gewinne abwerfen. Auch Schlosshotels oder Museen sind eine Möglichkeit zur Bewirtschaftung. Doch die meisten der Gebäude liegen abseits der Touristenhotspots oder sind nicht ausreichend historisch bedeutsam, um Gäste anzulocken.

Der Denkmalschutz schreibt teure Maßnahmen vor

Der Denkmalschutz verlangt von den Eigentümern aber, dass sie die Häuser erhalten. Das ist jedoch nicht immer einfach. Muss etwa ein Fenster ausgetauscht werden, darf nicht einfach ein modernes Plastikfenster verwendet werden, sondern es muss ein traditionelles Kastenfenster her. Günstige Materialien wie Spritzbeton sind meistens verboten.

Dabei hätten sich diese Gebäude in der Geschichte immer verändert, sagt Kottulinksy. So haben etwa viele ehemalige Wehrburgen ihren militärischen Charakter verloren. „Private Gebäude sollten sich verändern dürfen. Der Denkmalschutz ist hier oft zu restriktiv.“

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Schloss Neudau früher

Ein Stich aus 1681 zeigt das Gebäude in seinem damaligen Zustand.

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Schloss Neudau heute

Heute ist das Schloss kaum wiederzuerkennen. Die Wehranlagen sind verschwunden, lediglich der runde Kanonenturm steht noch.

Die Kosten können dadurch sehr hoch werden. Kottulinsky erklärt: „In Deutschland darf man den Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden steuerlich abschreiben. In Österreich geht das nicht. Das bringt viele Eigentümer in Schwierigkeiten“ Es drohe, dass historische Gebäude so wie in Großbritannien stückweise in Staatsbesitz übergehen müssten und damit dem Steuerzahler auf der Tasche lägen.

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„Es ist trotzdem sehr schön, in so einem geschichtsträchtigen Gebäude zu leben“, erzählt ein anderer Schlossbesitzer, der anonym bleiben will. „Es geht auch darum, eine Verantwortung gegenüber der Familientradition und den nachfolgenden Generationen wahrzunehmen.“

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