Was es kostet, einen Titel vorzutäuschen

Was es kostet, einen Titel vorzutäuschen
Anwalt Michael Dohr über falsche Doktoren und warum er seine eigenen Titel nicht anführt.

KURIER: Wenn ich einen Doktor-Titel vortäusche – welche Strafe droht mir?

Michael Dohr: Laut Paragraf 116 Universitätsgesetz eine Verwaltungsstrafe bis zu 15.000 Euro. Wobei man beim ersten Vergehen eher im unteren Bereich angesiedelt sein wird. Kommt drauf an ...

Worauf?

Wenn jemand sich bei einem Date als Doktor ausgibt, ist das ja nicht mehr als ein Imponiergehabe und aus meiner Sicht nicht strafbar. Anders ist es, im beruflichen Bereich. Wenn man auf diese Weise zum Beispiel einen Job oder Auftrag bekommt.

Täuschen viele Titel vor?

Es kommt nicht oft zu Anzeigen. Wie auch. Ist ja nicht einfach, jemanden nachzuweisen, dass er einen Titel zu Unrecht trägt. Man kann ja nicht einfach bei der Uni nachfragen, ob jemand dort einen Abschluss gemacht hat. Mir fällt auf: Gaukelt jemand einen Titel vor, dann gern gleich einen doppelten Magister oder einen Doppel-Doktor. Vermutlich weil dann alle in Ehrfurcht erstarren und keiner mehr auf die Idee kommt, nachzufragen. Udo Proksch hatte übrigens die für Österreich interessante Idee, ein Kind Drusius Ingomar zu taufen. Wegen der Abkürzung Dr. Ing. (lacht)

Sie haben je zwei Magister-, Doktor- und Master-Titel, drucken sich diese aber auf keine Visitenkarte. Warum?

Mir wäre es peinlich, solche Karten zu verteilen. Ein lateinisches Sprichwort lautet: Duplex doctor, triplex asinus. Also zweifacher Doktor, dreifacher Esel (lacht). Warum sollte ich mit Titeln hausieren gehen?

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