Urlaubsreisen in der Corona-Pandemie: Wann Sie kostenlos stornieren können
Die meisten Veranstalter bieten ihren Kunden eine Art Sorglos-Paket für die Ferienreisen an. Aber gegen verschärfte Corona-Maßnahmen im Urlaubsort sind auch sie machtlos.
Ob auf den Balearen, an der Algarve oder auf den griechischen Inseln – die Delta-Virus-Mutation breitet sich rasant aus. Neben Griechenland hat das deutsche Robert-Koch-Institut aber auch die Niederlande, Teile Dänemarks zu Corona-Risikogebieten erklärt. In den Niederlanden haben sich die Infektionszahlen nach Aufhebung aller Corona-Beschränkungen verfünffacht.
Der neuerliche Anstieg der Infektionen verunsichert vor allem Urlauber, die demnächst ihre Ferientrips antreten wollen. Können sie guten Gewissens reisen oder sollen sie die Reise stornieren?
"Wen ich im Jänner 2020 eine Reise für den Sommer 2020 gebucht habe, konnte ich davon ausgehen, dass es keine Pandemie gibt, die Reisebeschränkungen vorsieht. Nach dem Pauschalreisegesetz konnte man in diesem Fall von der Reise kostenlos zurücktreten", sagt Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein VSV zum KURIER. "Wen ich im Jänner 2021 eine Sommerreise gebucht habe, kann ich nicht sagen, es ist völlig überraschend, dass es eine Pandemie gibt. Es gibt also kein valides Argument für einen kostenlosen Reiserücktritt."
Rückerstattung
Doch wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist auf der sicheren Seite. Laut Wiener Verkehrsbüro bieten "die allermeisten Veranstalter bei Flugreisen ein kostenfreies Storno bis 14 Tage vor Antritt der Reise an". So haben zum Beispiel Urlauber beim Flex-Tarif der TUI "die Möglichkeit, bis 14 Tage vor Anreise Flugpauschalreisen oder Hotel-Only-Buchungen gebührenfrei umzubuchen oder zu stornieren". Der Preis für das Flex-Upgrade ist nach dem Buchungspreis gestaffelt und kostet in der Regel nur 39 Euro. "Im Falle einer Stornierung erhalten Kunden den gesamten Reisepreis inklusive Flex-Tarif erstattet", sagt TUI-Sprecherin Patrizia Weinberger. "Das wird gut angenommen. Mehr als 80 Prozent aller Neubuchungen sind aktuell Buchungen mit Flex-Tarif."
Werden im Urlaubsland die Corona-Maßnahmen verschärft, wie frühere Sperrstunden, keine Indoor-Bewirtung wie in Griechenland, oder Maskentragen auch im Freien, so sind das keine Gründe für ein kostenloses Storno. "Von den Veranstaltern wird bereits bei der Buchung darauf hingewiesen, dass sich Maßnahmen ändern können", sagt Andrea Hansal vom Verkehrsbüro. Wird aber am Urlaubsort ein harter Lockdown inklusive Ausgangssperre verhängt, muss der Reiseveranstalter die früheren Rückreisen organisieren.
Umbuchungskosten
Wird eine Quarantäne wegen eines positiven Tests während des Urlaubs behördlich angeordnet, sind ebenfalls die Reiseveranstalter gefordert. So tragen sie in der Regel die Kosten für die zusätzliche Unterbringung bis maximal 14 Tage sowie für die Umbuchung des Rückflugs. Auch die medizinischen Heilbehandlungskosten inklusive PCR-Test werden von einigen Veranstaltern übernommen.
Kommentare