Geworben wird mit „Bis-zu-Geschwindigkeiten“, die nur theoretische Werte darstellen. „Bis-zu-Werte hängen von verschiedenen Parametern ab, etwa ob ein Glasfaser- oder ein Kupfer-Anschluss vorliegt“, so Steinmaurer. Bei Kupfer hänge die Geschwindigkeit davon ab, wie weit die Wohnung von der Hauptvermittlungsstelle entfernt sei.
Was zählt, sind die Angaben in den Vertragsbedingungen. „Werden hier 100 Mbit/s versprochen und nur 2 Mbit geliefert, ist das nicht erlaubt“, betont der Regulator. Aber wie kann das festgestellt – und vor allem bewiesen werden?
Die RTR bietet zum bestehenden Netztest unter netztest.at ab sofort eine neue, zertifizierte Tempo-Messung für Festnetz-Internet-Verbindungen an. Bei dieser zertifizierten Messung wird die tatsächliche Geschwindigkeit des Festnetz-Internetzugangs gemessen und zugleich dokumentiert. Dabei werden drei Messzyklen von jeweils mindestens zwei Stunden an drei verschiedenen Tagen durchgeführt.
„Mit unserem Test kann die tatsächliche Geschwindigkeit erstmals auch bewiesen werden“, erläutert Steinmaurer. Kunden hätten damit gegenüber ihrem Netzbetreiber gute Karten in der Hand und könnten sich damit auch an die Streitschlichtung der RTR wenden. Dort gab es im Vorjahr rund 130 Verfahren wegen zu langsamer Verbindungen via Festnetz oder Mobilfunk. Durch den neuen Test rechnet die Behörde mit einer Verdoppelung der Beschwerden.
Keine falschen Versprechen
„Unser Ziel ist es, die Netzbetreiber dazu zu bringen, nur das zu versprechen, was sie auch tatsächlich liefern können“, mahnt der Regulator. Beispiel: Wer 100 Mbit/s verspricht, sollte im Schnitt schon 50 bis 60 Mbit/s schaffen. Wird nicht einmal die Hälfte der bestellten Geschwindigkeit erreicht, gilt dies als Vertragsbruch und es besteht jedenfalls ein Kündigungsrecht, so die aktuelle Rechtsauffassung.
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