Tierschützer orten Ende der Kälber-Iglus in der EU

Tierschützer orten Ende der Kälber-Iglus in der EU
Neues Gutachten empfiehlt die Gruppenhaltung von Kälbern statt Einzelboxen. EU-Kommission erarbeitet neue Richtlinien bis Ende 2023.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kritisiert in einem neuen wissenschaftlichen Gutachten die Einzelhaltung von Kälbern in sogenannten Kälberiglus (auch bekannt als Kälberhütte). Laut dem Bericht wird von der Einzelhaltung in der EU abgeraten.

In Österreich ist die Einzelhaltung von Kälbern, die jünger als acht Wochen sind, erlaubt. Danach müssen die Tiere in Gruppen gehalten werden, es sei denn, es gibt weniger als sechs Kälber am Betrieb.

Laut EFSA sollen die Tiere direkt nach der Trennung von der Mutter mit zwei bis sieben Kälbern ähnlichen Alters in Gruppen gehalten werden. Ebenso empfiehlt die Behörde das Platzangebot pro Tier auf mindestens 3m² zu erhöhen, damit die Kälber entspannt liegen können, mindestens 20m² braucht es, wenn auch Spielverhalten ermöglicht werden soll. Derzeit sieht das Tierschutzgesetz, je nach Alter, in der 1. Tierhaltungsverordnung nur zwischen 0,96-1,6m² pro Kalb in Einzelbuchtenhaltung vor.

Trennung von Kalb und Mutter direkt nach der Geburt

In den meisten Fällen werden die Kälber direkt nach der Geburt von ihren Müttern getrennt. Das EFSA bestätigt nun, dass das dem Tierwohl entgegensteht. Mindestens einen Tag sollen Kuhmutter und Kalb zusammenbleiben dürfen, um Isolationsstress der Tiere zu mindern – etwas, das Tierschützer schon lange fordern.

 

 

"Ein Verbot der Einzelhaltung von Kälbern ist ein enorm wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Neugeborene Babys vollkommen alleine in eine Box zu stecken, ist einfach nicht in Ordnung", sagt Isabell Eckl vom Verein Gegen Tierfabriken (VGT) in einer Aussendung. "Die landwirtschaftliche Tierhaltung, in diesem Fall die Milchproduktion und Kälbermast, unterliegen dem Profitstreben – die Tiere müssen durch Gesetze geschützt werden, nicht durch die Freiwilligkeit einzelner Landwirt:innen", so Eckl.

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