Schuldsprüche für Kulterer und Xander
Das schlechte Gefühl sollte nicht trügen. „Ich rechne mit einer Verurteilung“, sagte Ferdinand Lanker, Anwalt von Hypo-Ex-Chef Wolfgang Kulterer, unmittelbar vor der Urteilsverkündung zum KURIER. Das Urteil dann: Zweieinhalb Jahre Haft für seinen Mandanten und zwei Jahre für den mit angeklagten Ex-Hypo-Manager Gert Xander (beides nicht rechtskräftig).
Im ersten Rechtsgang waren Kulterer sowie die beiden Mitangeklagten Gert Xander und Albin Ruhdorfer am 29. März 2011 vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen berufen. Der OGH gab am 21. August 2012 der Nichtigkeitsbeschwerde statt, kippte die Freisprüche und ordnete eine Wiederholung des Verfahrens in Klagenfurt an.
Richter Christian Liebhauser-Karl, der Kulterer schon einmal verurteilt hatte (2008 wegen Bilanzfälschung zu 140.000 Euro Geldstrafe), stellte in der Begründung fest, dass dieser durch die Bestimmung zur Gewährung eines Blankokredits an die marode Fluglinie Styrian Spirit seine Befugnisse „wissentlich überschritten“ habe. Dass der 2-Mio.-Euro-Kredit auf ausdrücklichen Wunsch des damaligen Landeshauptmannes Jörg Haider erfolgt sei, kommentierte der Richter mit den Worten: „Da wurde zum Schaden der Bank politischer Wille umgesetzt.“
In Richtung Xander, der den Kredit bewilligt hatte, sagte Liebhauser-Karl: „Warum haben Sie das gemacht, wo Sie wussten, dass es nur mit einer Patronatserklärung (die vom Land kommen sollte) geht?“
Sowohl Lanker als auch Xanders Anwalt Gernot Murko kündigten Nichtigkeit und Berufung an (sowohl gegen die unbedingten Haftstrafen als auch die Schadenersatzzahlung von 2,053 Mio. Euro). Somit ist erneut der OGH am Zug. Der Oberstaatsanwalt gab keine Erklärung ab. Kleinerer Schaden Auf dem Zivilrechtsweg hat die Hypo gegen Kulterer und elf weitere Beklagte eine „Teilniederlage“ erlitten. Wie schon der Erstrichter hat auch das OLG Wien festgestellt, dass der Schaden aus der Causa Vorzugsaktien nicht 48, sondern maximal 17 Mio. Euro betrage. Die Bank will in Revision gehen.
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