Styrian Spirit: Angeklagter erneut nicht vor Gericht
Der dritte Angeklagte in der zweiten Auflage des Klagenfurter Untreueprozesses wegen eines Kredites der Hypo Alpe-Adria-Bank an die Fluglinie Styrian Spirit, Albin Ruhdorfer, ist am Dienstag neuerlich nicht am Landesgericht erschienen. Mit Ruhdorfer müssen sich die Ex-Vorstände Wolfgang Kulterer und Gert Xander vor einem Schöffensenat verantworten.
Ein von Liebhauser-Karl in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem ehemaligen Prokuristen der Hypo Bank Österreich jedoch Verhandlungsfähigkeit. Der Richter sonderte das Verfahren vorerst aus und ließ dem Angeklagten die Vorladung mit Androhung der Zwangsvorführung von Polizeibeamten in die Klinik zustellen. Gegen eine solche Vorführung brachte der Verteidiger eine Grundrechtsbeschwerde ein, die der Richter an den OGH weiterleitete.
Ruhdorfer hatte außerdem erklärte, das seine beiden Mitangeklagten, Wolfgang Kulterer, der damalige Aufsichtsratsvorsitzende der Hypo Österreich und Vorstand der Hypo International, sowie Gert Xander, Vorstand der Hypo Österreich, nie Druck auf ihn ausgeübt hätten.
Die Hauptverhandlung wurde mit Zeugenbefragungen fortgesetzt.
Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer, Ex-Hypo-Österreich-Chef Gert Xander und Ex-Hypo Prokurist Albin Ruhdorfer stehen seit 21. Jänner wieder vor dem Strafrichter.
Es ist die Neuauflage des Prozesses um die Millionenkredite, welche die Hypo Österreich der mittlerweile pleitegegangenen Fluglinie Styrian Spirit gewährt hat. Die drei waren im März 2011 von Richter Norbert Jenny freigesprochen worden, der Oberste Gerichtshof (OGH) hob die Urteile aber auf.
Das Verfahren wurde Richter Christian Liebhauser-Karl zugeteilt, der schon den ersten Strafprozess im November 2008 gegen Kulterer - damals wegen Bilanzfälschung im Zusammenhang mit den Swap-Verlusten - geführt hatte. Kulterer hatte damals am letzten Verhandlungstag ein Geständnis abgelegt und war zu einer Gelstrafe von 140.000 Euro verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten vor, dass sie bei der Vergabe von zwei unbesicherten Krediten an die Styrian Spirit im Jahr 2005 in der Höhe von je 1 Mio. Euro ihre Befugnis wissentlich missbraucht und der Bank einen Vermögensnachteil zugefügt haben.
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