Styrian Spirit: Angeklagter erneut nicht vor Gericht

APAJAE04 - 20022003 - GRAZ - OESTERREICH: ZU APA350 WI - Undatiertes Archivbild einens Flugzeugs der "Styrian Spirit". APA-FOTO: B: KAINERSTORFER
Der Verteidiger legte ein ärztliches Attest vor. Die Hauptverhandlung wird mit Zeugenbefragungen fortgesetzt.

Der dritte Angeklagte in der zweiten Auflage des Klagenfurter Untreueprozesses wegen eines Kredites der Hypo Alpe-Adria-Bank an die Fluglinie Styrian Spirit, Albin Ruhdorfer, ist am Dienstag neuerlich nicht am Landesgericht erschienen. Mit Ruhdorfer müssen sich die Ex-Vorstände Wolfgang Kulterer und Gert Xander vor einem Schöffensenat verantworten.

Styrian Spirit: Angeklagter erneut nicht vor Gericht
APA11082540 - 21012013 - KLAGENFURT - ÖSTERREICH: ZU APA 125 WI - Richter Christian Liebhauser - Karl am Montag, 21. Jänner 2013, vor Beginn des Prozesses wegen Untreue gegen Ex-Hypo-Manager im Fall der pleitegegangenen Fluglinie Styrian Spirit im Landesgericht Klagenfurt. APA-FOTO: GERT EGGENBERGER
Ruhdorfers Verteidiger Herbert Felsberger legte ein ärztliches Gutachten vor, wonach sein Mandant drei bis sechs Monate nicht verhandlungsfähig sei. Richter Christian Liebhauser-Karl kündigte an, dass der Gerichtsgutachter aufgrund der vorliegenden Unterlagen ein neuerliches Attest erstellen werde. Ruhdorfer war schon in der Vorwoche aus Krankheitsgründen nicht zum Verhandlungstermin gekommen.

Ein von Liebhauser-Karl in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem ehemaligen Prokuristen der Hypo Bank Österreich jedoch Verhandlungsfähigkeit. Der Richter sonderte das Verfahren vorerst aus und ließ dem Angeklagten die Vorladung mit Androhung der Zwangsvorführung von Polizeibeamten in die Klinik zustellen. Gegen eine solche Vorführung brachte der Verteidiger eine Grundrechtsbeschwerde ein, die der Richter an den OGH weiterleitete.

Styrian Spirit: Angeklagter erneut nicht vor Gericht
APA9152376-2 - 21082012 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA 188 WI - (v.l.n.r.) Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer, Ex-Hypo-Österreich-Chef Gert Xander und Ex-Hypo-Prokurist Albin Ruhdorfer am Dienstag, 21. August 2012, vor Beginn der "Verhandlung über die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen Freisprüche von Kulterer & Co." am Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien. Die Staatsanwaltschaft wirft den Hypo-Managern vor, bei der Vergabe eines 2-Mio.-Euro-Kredits wissentlich ihre Befugnisse missbraucht zu haben. APA-FOTO: HERBERT NEUBAUER
Ruhdorfer war Leiter jener Abteilung der Hypo Österreich, die den Kreditantrag an die konkursreife Fluglinie bearbeitet hatte. Er hatte in der ersten Auflage des Prozesses, die mit Freisprüchen geendet hatte, im Jahr 2011 ausgesagt, dass es für das Darlehen keine Sicherheiten gegeben habe. Bewilligt sei der Kredit in der Höhe von zwei Millionen Euro vom Vorstand worden.

Ruhdorfer hatte außerdem erklärte, das seine beiden Mitangeklagten, Wolfgang Kulterer, der damalige Aufsichtsratsvorsitzende der Hypo Österreich und Vorstand der Hypo International, sowie Gert Xander, Vorstand der Hypo Österreich, nie Druck auf ihn ausgeübt hätten.

Die Hauptverhandlung wurde mit Zeugenbefragungen fortgesetzt.

Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer, Ex-Hypo-Österreich-Chef Gert Xander und Ex-Hypo Prokurist Albin Ruhdorfer stehen seit 21. Jänner wieder vor dem Strafrichter.

Es ist die Neuauflage des Prozesses um die Millionenkredite, welche die Hypo Österreich der mittlerweile pleitegegangenen Fluglinie Styrian Spirit gewährt hat. Die drei waren im März 2011 von Richter Norbert Jenny freigesprochen worden, der Oberste Gerichtshof (OGH) hob die Urteile aber auf.

Das Verfahren wurde Richter Christian Liebhauser-Karl zugeteilt, der schon den ersten Strafprozess im November 2008 gegen Kulterer - damals wegen Bilanzfälschung im Zusammenhang mit den Swap-Verlusten - geführt hatte. Kulterer hatte damals am letzten Verhandlungstag ein Geständnis abgelegt und war zu einer Gelstrafe von 140.000 Euro verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten vor, dass sie bei der Vergabe von zwei unbesicherten Krediten an die Styrian Spirit im Jahr 2005 in der Höhe von je 1 Mio. Euro ihre Befugnis wissentlich missbraucht und der Bank einen Vermögensnachteil zugefügt haben.

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