Seit zehn Jahren gibt es keine Behaltefrist mehr, sprich, alle Wertpapierbesitzer werden beim Verkauf steuerlich belangt, egal wie lange sie Aktien und dergleichen besitzen (siehe Infokasten unten). Hinzu kommt, dass Gewinne (aus Verkäufen und Ausschüttungen) inzwischen mit 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer (KESt) belegt werden, am Sparbuch sind es 25 Prozent.
Die türkis-grüne Regierung hat in ihrem Regierungsprogramm finanzielle Erleichterungen für langfristige Anleger festgehalten. Neben einer KESt-Befreiung für Green Bonds (grüne Anleihen) zählt auch die Wiedereinführung der Behaltefrist dazu. Der neue ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner startet dazu nun mit einer klaren Ansage ins neue Jahr. Er will die Frist wieder einführen, wie er in einem trend-Interview sagte.
Das sorgt für Aufsehen. Die Finanzbranche sieht eine jahrelange Forderung damit erfüllt (sie war schon bei Einführung 2012 unter Finanzminister Josef Pröll not amused). Monika Köppl-Turyna, Direktorin beim Wirtschaftsinstitut Eco Austria, erwartet im KURIER-Gespräch eine positive Wirkung auf Investitionen und Innovationen. Durch mehr Kapital würden auch untere Einkommensgruppen durch die Schaffung neuer Jobs profitieren und die private Pensionsvorsorge werde gestärkt.
Aber es gibt natürlich auch Gegenstimmen. Die „Schieflage im Steuersystem“ würde mit der Abschaffung noch größer werden“, sagt SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer. Die Gewerkschaft GPA rechnet vor, dass dem Staat durch das Ende der Besteuerung von Kursgewinnen jährlich 200 bis 300 Mio. Euro verloren gingen. Die Teilnahme am Aktienmarkt sei zudem sehr ungleich verteilt, im obersten Einkommensfünftel hätten 11,3 Prozent der Haushalte Aktien, im untersten nur 1,6 Prozent.
Die AK Oberösterreich warnte vor einem „ökonomisch unsinnigen Steuergeschenk an die reichsten 10 Prozent der Haushalte“.
Ein gewichtiges Wort mitzureden haben die Grünen als Koalitionspartner. „Es hat uns etwas verwundert, dass der Minister fix davon ausgeht, dass es dieses Jahr kommt“, so Grünen-Finanzsprecherin Nina Tomaselli zum KURIER. Eine Einladung zu Gesprächen habe es noch nicht gegeben, bisher habe sie auch keine Veranlassung dazu gesehen. Die Wiedereinführung sieht sie kritisch, schließlich müsste festgelegt werden, auf welche Produkte die Behaltefrist zutreffen und wie lange die Frist sein soll.
2010 war noch im Gespräch, die Frist auf fünf Jahre zu verlängern. Innerhalb dieser Zeit sollten erzielte Kursgewinne in einem „Abschmelzverfahren“ versteuert werden. Im ersten Jahr sollten sie zur Gänze, im zweiten Jahr zu 80 Prozent einer Steuer unterliegen, in den Folgejahren würde der zu versteuernde Teil weiter sinken. Dazu kam es aber nicht.
Weitere Forderung
Eine weitere langjährige Forderung der Branche: Gewinne können derzeit mit Verlusten nur innerhalb eines Jahres verrechnet werden. Ein Verlustvortrag könnte Erleichterung bringen.
Diesen gibt es in Deutschland, allerdings wurde dort 2009 ebenfalls die Spekulationsfrist gekippt. Jetzt fällt sogar eine 30,5-prozentige Steuer an. Laut der NGO Tax Foundation sind es im Durchschnitt in Europa 19,3 Prozent.
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