Österreicher spenden Rekordsumme

Österreicher spenden Rekordsumme
Nur jeder vierte Österreicher setzt seine Spende steuerlich ab.

Die Krise ist zwar in den Brieftaschen der Österreicher angekommen, an der Spendenbereitschaft hat sich aber nichts geändert. „Die aktuelle Stimmung und die Wirtschaftslage bringen viele Menschen dazu, solidarisch zu sein und Verantwortung zu übernehmen“, begründet Marktforscher und Geschäftsführer des market Instituts, Werner Beutelmeyer den Spendenrekord der Österreicher. Denn dieses Jahr erreicht die Spendenbeteiligung einen Höchststand, erstmals werden die Spenden eine halbe Milliarde Euro überschreiten. Im Vorjahr waren es 490 Millionen Euro, 2013 wird es vor dem Hintergrund der Krise etwas weniger sein, erwartet Beutelmeyer.

Immer mehr Österreicher nutzen die Möglichkeit, ihre Spende steuerlich abzusetzen – 2010 waren es 560.000. Spenden an mehr als 1000 Organisationen können geltend gemacht werden. Eine Liste aller steuerbegünstigten Spendenempfänger ist auf der Website des Finanzministeriums zu finden: www.bmf.gv.at

Steuervorteil

Derzeit wird jedoch nur jede vierte Spende steuerlich abgesetzt. „Den Staat kostete das im Jahr 2010 nur 40 Millionen Euro“, sagt Daniela Kinz, Sprecherin des Finanzministeriums. Was auch daran liegt, dass 2010 weniger Organisationen steuerbegünstigt waren als heute. Seit 1.1.2012 können auch Zuwendungen an Tierheime, freiwillige Feuerwehren und Umweltschutzvereine steuerlich genutzt werden.

Absetzen können die Österreicher Spenden im Ausmaß von zehn Prozent des Einkommens. Der Steuerbonus bei einer 100 Euro-Spende beträgt je nach Einkommen und Steuerklasse zwischen 36,5 und 50 Euro.

Weniger spendabel als Privatpersonen ist der Staat bei der Unterstützung für die Entwicklungsarbeit. Die staatlichen Mittel liegen mit 82,5 Mio. Euro im Jahr 2011 deutlich hinter den Spenden (131 Mio. Euro) in diesem Bereich. „Die beeindruckende Unterstützung unserer Spender darf keine Legitimation für die Politik sein, staatliche Mittel zu kürzen“, fordert Rupert Roniger, Geschäftsführer von Licht für die Welt und fügt hinzu: „Eigen­tlich sollten Spenden eine Ergänzung zu den staatlichen Mitteln sein und nicht umgekehrt.“

Der Geschäftsführer des Fundraising Verbandes, Günther Lutschinger, fordert die Politik auf, endlich Spenden an Tierschutzorganisationen steuerlich zu berücksichtigen. Der Tierschutz ist derzeit immer noch von der Absetzbarkeit ausgenommen. „Jede Spende sollte steuerlich gleich viel wert sein“, fordert Lutschinger.

Mit acht von zehn Österreichern spenden dieses Jahr so viele Menschen „wie noch nie“. Allerdings ist die Spendenhöhe mit 59 Euro pro Einwohner im internationalen Vergleich eher gering. In Deutschland sind es 73 Euro pro Kopf, in der Schweiz 168 Euro, in den USA sogar 746 Euro pro Einwohner.

Tipp: Die Vorweihnachtszeit ist für Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind, die wichtigste Zeit. Rund 20 Prozent des Jahres werden im Dezember gesammelt.

Um sicherzugehen, dass die Spende auch ankommt, sollten Spender sich einen Spendenbericht vorlegen lassen und die Wirksamkeit der Spende hinterfragen, empfiehlt der Geschäftsführer des Fundraising Verbandes. Wer sich über eine Organisation informieren möchte, kann sich bei der Ombudsstelle und Spendenberatung wenden (0800/100382).

Den gesamten Spendenbericht gibt es hier.

Weihnachtsgeschenke sind grundsätzlich nicht von der Steuer absetzbar. Außer sie haben „werblichen Charakter“, erläutert Margit Widinski, Partner in der Wirtschaftsprüfer und Steuerberatungsgesellschaft BDO-Austria, die gesetzlichen Vorgaben. Das bedeutet in der Praxis, dass auf dem Kugelschreiber, der einem Kunden überreicht wird, auch das Firmenlogo zu sehen sein muss. Ähnliches gilt auch für Kalender, die ebenfalls gerne verschenkt werden.

Bei einer Flasche Wein als Weihnachtsgeschenk wird es komplizierter. Eigentlich müsste das Etikett auf der Flasche auch entsprechend gestaltet sein, damit das Geschenk auch „werblichen Charakter hat.“ Also etwa der Firmenname groß auf dem Etikett.

Eine gesetzlich fixierte Obergrenze für Werbegeschenke an Kunden gibt es nicht. Ein Auto wird von der Finanz als Werbegeschenk allerdings nicht akzeptiert. Da hilft auch das Firmenlogo an der Seitentür nichts. Auch bei einem PC ist nicht möglich, die Finanz vom Werbewert zu überzeugen.

Bei Weihnachtsgeschenke an die Mitarbeiter gibt es einen Freibetrag von jährlich 186 Euro. Geschenke in Bargeld sind allerdings verboten, betont Widinski. Erlaubt sind Gutscheine oder die Autobahnvignette. Wenn beim Einkauf ein Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde, muss für Präsente ab 40 Euro Umsatzsteuer gezahlt werden.

Bei wertvollen Geschenken kann der Verdacht der Korruption entstehen. Beamte und Vertragsbedienstete dürfen keine Präsente annehmen. Als Ausnahme gelten die drei K. Die Weitergabe von Kugelschreiber, Kalender und sonstigem Klumpert gilt nicht als Anfütterung. Noch strenger sind die Regeln für Richter. Geschenke sind generell verboten.

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