AUA fliegt öfter in den Osten

AUA fliegt öfter in den Osten
Ab 31. März tritt der Sommerflugplan bei der AUA in Kraft.

Die Austrian Airlines fliegen mit dem neuen Sommerflugplan ab 31. März öfter nach Osteuropa. Sieben zusätzliche Flüge in der Woche bietet die Lufthansa-Tochter nach St. Petersburg an, jeweils viermal öfter geht es nach Chisinau (Moldawien). Auch das Nordamerika-Angebot wird erweitert. Gestrichen wird dagegen eine tägliche Verbindung nach Großbritannien und eine nach Spanien, sodass die Austrian Airlines nur mehr dreimal am Tag London und zweimal Barcelona ansteuern.

Ganz weggefallen ist die Verbindung nach Timisoara (Temesvar) in Rumänien, die Destination wurde bereits per 28. Oktober 2012 aus dem Programm genommen, hieß es am Freitag auf APA-Anfrage. Die AUA war bis zu zweimal am Tag dorthin geflogen.

Richtung Osteuropa und Naher Osten kommt mit dem Sommerflugplan jeweils ein Flug von Wien nach Amman (Jordanien), Jerewan (Armenien), Sibiu (Rumänien) und Skopje (Mazedonien) hinzu, teilte die AUA mit. Aufgestockt wird auch das Angebot nach Kosice (Slowakei), und zwar um zwei Verbindungen wöchentlich.

Der Flug nach Chicago wird fünfmal die Woche durchgeführt, hier kommt die aufgerüstete Boeing 767 mit gemütlicheren Sitzen zum Einsatz. Damit fliegt die österreichische Airline im kommenden Sommer bis zu 26 Mal in der Woche non-stop nach Nordamerika (New York, Washington, Toronto). Von Chicago aus können AUA-Passagiere dann mit United Airlines innerhalb der USA weiterfliegen, zum Beispiel nach Los Angeles oder San Francisco.

Im Ferienfliegersegment kommt ab 26. April eine neue Verbindung nach Palermo sowie ab 29. Mai eine nach Chios in der Woche hinzu. Einmal wöchentlich öfter geht es nach Kairo. Neu ist auch - ab 4. Mai - Palma, donnerstags, samstags und sonntags fliegt die AUA dann nach Mallorca.

OGH kippt Hin- und Rückflugklausel

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die sogenannte "Hin- und Rückflugklausel" der AUA gekippt. Bei Buchung von Hin- und Rückflug ist ein zusätzlicher Aufpreis für das Verfallen-Lassen eines Fluges unzulässig, teilte die Arbeiterkammer (AK) Tirol am Freitag. Das Höchstgericht habe damit in einem Verbandsklageverfahren die Rechtsauffassung der Tiroler AK bestätigt.

Die nun als rechtswidrig eingestufte AUA-Klausel besagt, dass ein Kunde die Flugkupons für Hin- und Rückflug in der angegebenen Reihenfolge verwenden muss. Erfolge dies nicht, könne der Kunde nachträglich mit einem Aufpreis belastet werden, obwohl Hin- und Rückflug bereits vollständig bezahlt worden seien. Werde der Aufpreis nicht bezahlt, könne die AUA die Beförderung verweigern.

Der OGH verweise nun in der aktuellen Entscheidung darauf, dass die Vertragsklausel "überraschend" sei, "da ein Kunde nicht damit rechnet, dass er für die Inanspruchnahme nur eines Teils der Leistung mehr zahlen muss als für die Inanspruchnahme der gesamten Leistung", so die AK Tirol, die den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit der Verbandklage beauftragt hat.

Kommentare