Neue AUA-Langstrecke bleibt vorerst am Boden

Austrian Airlines, Jaan Albrecht, Karsten Benz,
Probleme mit Technik und Behörden. Rebellische AUA-Aktionäre kämpfen weiter um Abfindung.

Mit neuen bequemen Sitzen sowie einem zeitgemäßen Entertainmentsystem wollen Austrian Airlines auf der Langstrecke wieder konkurrenzfähig werden. Der Umbau (Kosten 90 Mio. Euro) der ersten beiden der zehn Langstrecken-Flieger hat im Oktober begonnen, Ende November hätte die erste Maschine im Einsatz sein sollen. Bloß: Bis heute stehen die beiden Flieger (eine Boeing 767 und eine 777) in Wien und warten auf die Startfreigabe. Am Freitag hätte es auf die Malediven gehen sollen, doch die Luftfahrtbehörde hat noch immer keine technische Freigabe gegeben.

Die AUA will keinen neuen Termin kommunizieren. Fakt ist, dass die gesamte Inneneinrichtung der beiden Flugzeuge ausgebaut und gleichzeitig eine umfangreiche Wartung durchgeführt wurde. Bei der neuen Einrichtung soll es, wie zu hören ist, zu technischen Schwierigkeiten bei den Sitzen gekommen sein. Das will die AUA nicht bestätigen. Diese Probleme scheinen behoben. Doch nun fehlt die Genehmigung der Behörde, was auch mit den Feiertagen in Zusammenhang stehen dürfte.

Sobald die Flieger abheben dürfen, werden die nächsten beiden umgerüstet. Ob alle Maschinen wie geplant bis Anfang Mai fertig sind, ist fraglich. Spekulationen, dass ein Teil der Flotte erst nach dem Sommerflugplan umgebaut werden kann oder erneut AUA-Mutter Lufthansa aushelfen muss, kommentiert die AUA nicht.

AUA-Kleinanleger

Die Mutter Lufthansa könnte die Zwangsabfindung (Squeeze Out) der AUA-Aktionäre noch teuer kommen. Der Investor Rupert-Heinrich Staller hatte das Abfindungsangebot von 50 Cent je Aktie als viel zu niedrig angefochten. Im Schlichtungsverfahren liegt nun das Bewertungsgutachten des Wirtschaftsprüfers Grant Thornton Unitreu vor, das auf eine Bandbreite von 0,64 bis 1,21 Euro kommt. Dabei wurde die Staatshilfe von 500 Millionen als fiktive Kapitalerhöhung gerechnet. „Völlig absurd“, meint Staller, der die Beihilfe als Gesellschafterzuschuss einstuft. Damit würde sich ein Aktienwert von bis zu fünf Euro ergeben. Der Oberste Gerichtshof dürfte in den nächsten Monaten entscheiden, ob die Abfindung überhaupt rückabgewickelt werden muss.

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