So viel zahlen die Reiseveranstalter für Mängel

So viel zahlen die Reiseveranstalter für Mängel
Ein Wiener Rechtsanwalt bringt jährlich ein "Nachschlagwerk über Reisebeschwerden", die vor Gericht gelandet sind, heraus.

Über irgendetwas kann man sich immer aufregen. Man braucht nur genügend Zeit, um sich in die Thematik reinzusteigern. So gesehen sind die Voraussetzungen im Urlaub ideal.

Niemand weiß das so gut wie Eike Lindinger. Der Wiener Rechtsanwalt bringt die jährlich aktualisierte Wiener Liste zur Reisepreisminderung (Manz, 502 Seiten, 48 Euro) heraus. Das ist ein Nachschlagwerk über Reisebeschwerden, die vor Gericht gelandet sind. Prozentsatz des letztlich rückerstatteten Reisepreises inklusive.

Die Palette der Urlaubsärgernisse reicht vom gelegentlichen Auftreten von Insekten im Zimmer (null Prozent Rückerstattung, weil man damit auf Sizilien rechnen muss, fand der Richter) bis zu Schimmel im Zimmer. So hatte sich ein Urlauber über den muffigen Geruch im Zimmer beschwert und hinter der Kommode und dem Spiegel Schimmel entdeckt. Lindinger: „Das Gericht hat ihm 40 Prozent Reisepreisminderung vom Tagespreis für den Schimmel und weitere 10 Prozent für den Geruch zugesprochen. Das war für mich überraschend viel.“

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