Verträge und Aufzeichnungen
Die Zahl der Anzeigen wird laut Lehner am Ende wahrscheinlich die 100er-Marke übersteigen. „Wir müssen uns noch einen Gesamtüberblick verschaffen und tragen die Puzzlesteine zusammen“, sagt Lehner. „So waren Leute darunter, die gleich bei drei Security-Firmen geringfügig beschäftigt gemeldet waren, die verspätet oder erst im Zuge der Amtshandlung bei der Sozialversicherung angemeldet wurden.“ Derzeit wühlen sich die Ermittler durch einen Wust an sichergestellten Verträgen und Aufzeichnungen.
Im Fokus der Ermittler steht die CCS - Crowd Control Security GmbH. Der Festival-Veranstalter Barracuda Holding, eine Firma von Barracuda-Gesellschafter Harald Jenner, und eine Eventagentur haben im April 2023 diese Sicherheitsfirma gegründet.
13 Sub-Securityunternehmen und fünf Subsubfirmen
Die CCS fungierte als Sicherheitsdienstleister für das Frequency-Festival. Insgesamt 600 Security-Mitarbeiter sollen dort beschäftigt worden sein. Dazu soll die CCS mittels Werkverträgen 13 Sub-Securityunternehmen beauftragt haben, und diese vergaben angeblich wiederum Aufträge an weitere fünf Subsubfirmen.
Neuer Rekord
„Diese Vielzahl an Subfirmen ist neuer Rekord“, sagt Lehner. „Wir rollen die gesamten Beschäftigungsverhältnisse auf.“ Dem Vernehmen nach gehen die Behörden mittlerweile dem Verdacht nach, dass es sich beim rechtlichen Verhältnis zwischen CCS und den Subfirmen nicht um Werkverträge, sondern um eine Arbeitskräfteüberlassung gehandelt hat. Das könnte die CCS letztlich teuer zu stehen kommen. Denn war es tatsächlich eine Arbeitskräfteüberlassung, dann trifft die CCS die Gesamtverantwortlichkeit und sie haftet als Hauptauftraggeber für mögliche Vergehen der Subunternehmer. Etwaige offene Löhne und Sozialversicherungsbeiträge sowie Strafen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz werden dem Auftraggeber angelastet. „Denn er muss sich vergewissern, dass die Leute ordentlich beschäftigt sind“, sagt Lehner.
Arbeitskräfteüberlassung?
Indes hat der KURIER die Geschäftsführung von Barracuda, Manager Harald Jenner, und den Geschäftsführer der Crowd Control Security GmbH, um eine Stellungnahme ersucht. Letzterer ließ über seine Anwaltskanzlei ein Statement übermitteln.
„Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werden Sie Verständnis haben, dass wir inhaltlich dazu keine Stellungnahme abgeben“, schreibt Anwalt Gunther Gram von der Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner. „In Bälde findet ein Gespräch mit der Leitung der Behörde statt – unsere Mandantschaft war auch bisher in ständigem Kontakt mit der Behörde und hat alle ihr vorliegenden Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt. Und jedenfalls wurden alle Werkvertragsnehmer verpflichtet, die von ihnen übernommenen Aufgaben vollständig zu erfüllen und die Gesetze einzuhalten.“
Fehlt Überprüfung der Zuverlässigkeit?
Zurück zur Finanzpolizei. Eigentlich müsste jeder Security-Mitarbeiter, bevor er beschäftigt wird, einer Sicherheitsüberprüfung durch die Polizei unterzogen werden. Das verlangt die Gewerbeordnung. Diese Überprüfung der Zuverlässigkeit dauert laut Vida-Gewerkschafter Gernot Kopp zwei bis drei Wochen.
Dabei wird geprüft, ob die Person Vorstrafen oder zum Beispiel Spielschulden hat. Beides ist ein No-Go.
Wurden die Sicherheitsüberprüfungen nicht durchgeführt, kann der Security-Firma die Gewerbeberechtigung entzogen werden.
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