Schriftliche Verträge: Neos wollen "altertümliche Abgabe" kippen

Gebürh fällt bei der Vermietung von Geschäften an
Rechtsgeschäftsgebühr sei eine Schikane für Unternehmen, verursache einen hohen Aufwand und bringe dem Staat wenig.

Die Neos fordern eine Streichung der noch zu Zeiten Maria Theresias eingeführten Rechtsgeschäftsgebühr. Sie fällt auf  Verträge, etwa über Geschäftsraummieten oder Bürgschaften an, die schriftlich abgeschlossen werden. Berechnet wird sie  nach der Dauer des Vertrages.

Dabei komme es immer wieder zu kniffligen Rechtsfragen, die vom Bundesfinanzgericht oder vom Verwaltungsgerichtshof gelöst werden müssten, argumentiert Neos-Justizsprecher Johannes Margreiter. Das verursache hohe Kosten.Der Verwaltungsaufwand stünden in keinem Verhältnis zu den eher mageren Einnahmen für den Staat. Laut einer Anfragebeantwortung durch das Finanzministerium fielen in den vergangenen zwei Jahren 229 Mio. Euro an Rechtsgeschäftsgebühren an.

Gebühr ist "Schikane"

„Dass der Finanzminister weiterhin an dieser veralteten Gebühr festhält und das auch noch mit der Steuerreform begründet, ist lächerlich", sagt Margreiter. Diese Abgabe bringe nichts außer eine Schikane für die Menschen, die ihre Vereinbarungen im Sinne der Rechtssicherheit urkundlich festhalten. Die hohe Gebühr würde dazu führen, dass Menschen, die es sich nicht leisten können, auf eine schriftliche Dokumentation ihrer Verträge verzichten. Das führe zu Rechtsunsicherheit und Streitfällen.
 

Schriftliche Verträge: Neos wollen "altertümliche Abgabe" kippen

Johannes Margreiter

Wie sehr sich die Gebühren je nach Vertragsdauer unterscheiden, zeigen die Neos anhand von  zwei Beispielen:

Verträge auf unbestimmte Zeit

Geschäftsraummietvertrag, unbestimmte Dauer, monatlicher Mietzins (inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer) 2.000 Euro

Jahreswert daher 24.000 Euro

Vergebührung: 24.000 x 3 : 100 = 720 Euro Gebühr

Verträge auf bestimmte Zeit

Geschäftsraummietvertrag, Vertragsdauer 5 Jahre, monatlicher Mietzins (inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer) 2.000 Euro

Jahreswert daher 24.000 Euro

Vergebührung: 24.000 x 5 : 100 = 1.200 Euro Gebühr

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