Eine wesentliche Rolle soll dabei die Rot-Weiß-Rot-Karte spielen – eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für ausländische Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten. Sie ist für zwei Jahre gültig – sofern man beim angegebenen Arbeitgeber bleibt.
Hürden bei Deutschkenntnissen gesenkt
Mit dem immer spürbareren Fachkräftemangel setzte die Regierung die Hürden für die Anforderungen immer weiter herab – etwa für Stammsaisoniers im Bereich des Tourismus und der Landwirtschaft: Waren bisher Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 notwendig, soll künftig A1 genügen. Sofern im Unternehmen des Rot-Weiß-Rot-Kartenbesitzers Englisch gesprochen wird, müssen gar keine Deutschkenntnisse mehr nachgewiesen werden.
Dass die Lockerungen – auch im vergangenen Herbst traten welche in Kraft – Wirkung zeigen, wird aus den jüngsten Zahlen ersichtlich: Heuer wurden im Jänner und Februar 1.131 dieser Karten ausgestellt. Im selben Zeitraum des vergangenen Jahres 2022 waren es 764. Im gesamten Jahr 2021 wurden nur 3.881 Rot-Weiß-Rot-Karten ausgestellt, 2022 insgesamt 6.182.
Mit 2.222 ausgestellten Karten entfiel 2022 der größte Teil auf den IT-Bereich. Im Vorjahr entfielen 1.353 Karten auf Fachkräfte aus Bosnien und Serbien und 423 auf Zentral- und Südamerika. Aber besonders im Tourismus seien Spanischkenntnisse von Vorteil, ergänzte das Wirtschaftsministerium.
Einen Fokus setzt die Rot-Weiß-Rot-Karte auf Fachkräftezuzug aus dem Westbalkan. Der Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte orientiert sich an einem Punktesystem, in dem Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter bewertet werden.
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