Für die einen stellt sie einen wertvollen Beitrag zur Linderung des akuten Fachkräftemangels dar, für die anderen schafft sie weitere Anreize für Lohn- und Sozialdumping: Seit 1. Oktober gelten die im Juli beschlossenen Lockerungen für die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Card), also der Zugangsregeln für Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Die Voraussetzungskriterien wurden zum Teil deutlich herabgesetzt, was die Verfahren beschleunigen soll. Dabei geht es vor allem um Fachkräfte in Mangelberufen, Schlüsselkräfte, Stammsaisoniers und Uni-Absolventen.
„Mit Inkrafttreten der Reform können Betriebe, die aktuell ohnehin aufgrund der geopolitischen Situation vor besondere Herausforderungen gestellt sind, schneller und mit geringerem bürokratischen Aufwand eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen. Wichtig war es uns auch Tourismusbetriebe zu unterstützen", sagt Arbeitsminister Martin Kocher.
Die sechs wichtigsten Änderungen im Überblick:
1. Mindesteinkommen gesenkt
Das erforderliche Mindesteinkommen von Fachkräften aus Drittstaaten wird von 60 auf 50 Prozent der heimischen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (von 66.593 Euro auf 44.395 Euro brutto) deutlich herabgesetzt. Bisher war dies nur bei Personen bis 30 Jahre der Fall. Für 2022 wäre somit ein monatlicher Bruttolohn von 2.835 Euro ausreichend.
2. Erleichterung für Uni-Absolventen
Absolventen heimischer Universitäten und Fachhochschulen müssen keine Mindesteinkommen mehr vorweisen. Sie können für eine anschließende Job-Aufnahme gleich eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen.
3. Englisch ausreichend
Eine große Hürde wurde bei den Sprachvoraussetzungen zumindest teilweise beseitigt: Sofern im Unternehmen Englisch gesprochen wird, was bei global tätigen Konzernen häufig der Fall ist, müssen keine Deutschkenntnisse mehr nachgewiesen werden.
4. Leichtere Start-up-Gründung
Um mehr ausländische Start-up-Gründer anzulocken, wurde das notwendige Stammkapital von 50.000 auf 30.000 Euro reduziert.
5. Daueraufenthalt für Stammsaisoniers
Saisoniers erhalten einen dauerhaften Arbeitsmarktzugang, wenn die zumindest zwei Jahre lang jeweils mehr als sieben Monate in Tourismusbetrieben oder in der Landwirtschaft Saisonarbeit geleistet haben, und das ungeachtet ihres Alters oder ihrer Qualifikation. Voraussetzung sind ausreichende Deutschkenntnisse auf A2-Niveau und das Angebot eines unbefristeten Arbeitsvertrags.
6. Temporärer Aufenthalt möglich
Weiters wird die Beschäftigung für temporäre Projekte erleichtert. Arbeitskräfte aus Drittstaaten können bis zu sechs Monate nach Österreich kommen und benötigen dafür nur ein Visum und eine Beschäftigungsbewilligung ohne umfassendes Verfahren. Besonders IT- Fachkräfte können von dieser Möglichkeit profitieren. Nach Ablauf der 6-Montas-Frist kann eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragt werden.
3.660 Anträge bisher
AMS-Vorstand Johannes Kopf erwartet sich durch die gelockerten Zugangskriterien einen stärkeren Zuzug nach Österreich. Bisher ist die Anzahl recht überschaubar. Im Vorjahr wurden von AMS insgesamt 3.881 RWR-Card-Bewilligungen erteilt. Heuer war der Andrang trotz ukrainischer Flüchtlinge, die für den Jobzugang keine RWR-Card benötigen, größer. Bis Ende August bewilligte das AMS bereits 3.660 Anträge. Die meisten davon (533) kamen aus Bosnien, gefolgt von Indien (472) und Russland (294).
Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) übte am Montag Kritik an den geplanten Lockerungen bei Sanktionen wegen nicht eingehaltener Meldevorschriften für Beschäftige aus dem Nicht-EU-Ausland. Diese sollen noch im Oktober im Parlament beschlossen werden. Damit würde Lohn- und Sozialdumping weiter Vorschub geleistet.
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