Was die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte bringt

Weibliche Fachkräfte dringend gesucht
Am 1. Oktober wurden die Zugangshürden für Fachkräfte aus Drittstaaten gesenkt. Die wichtigsten sechs Punkte im Überblick.

Für die einen stellt sie einen wertvollen Beitrag zur Linderung des akuten Fachkräftemangels dar, für die anderen schafft sie weitere Anreize für Lohn- und Sozialdumping: Seit 1. Oktober gelten die im Juli beschlossenen Lockerungen für die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Card), also der Zugangsregeln für Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Die Voraussetzungskriterien wurden zum Teil deutlich herabgesetzt, was die Verfahren beschleunigen soll. Dabei geht es vor allem um Fachkräfte in Mangelberufen, Schlüsselkräfte, Stammsaisoniers und Uni-Absolventen.

„Mit Inkrafttreten der Reform können Betriebe, die aktuell ohnehin aufgrund der geopolitischen Situation vor besondere Herausforderungen gestellt sind, schneller und mit geringerem bürokratischen Aufwand eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen. Wichtig war es uns auch Tourismusbetriebe zu unterstützen", sagt Arbeitsminister Martin Kocher.

Die sechs wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. Mindesteinkommen gesenkt

Das erforderliche Mindesteinkommen von Fachkräften aus Drittstaaten wird von 60 auf 50 Prozent der heimischen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (von 66.593 Euro auf 44.395 Euro brutto) deutlich herabgesetzt. Bisher war dies nur bei Personen bis 30 Jahre der Fall. Für 2022 wäre somit ein monatlicher Bruttolohn von 2.835 Euro ausreichend.

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