Regierung spannt Rettungsschirm für Lockdown-Opfer

Der Möbelhandel bekommt nur 20 Prozent Umsatzersatz
Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss, Verlustausgleich: Die neuen Corona-Hilfen sind im Detail recht komplex.

Die Bundesregierung versucht mit staatlichen Beihilfen in Milliardenhöhe möglichst viele Unternehmen und Arbeitsplätze durch die Corona-Krise und den aktuellen Lockdown zu bringen.

Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel präsentierten dazu am Montag die Details der an und für sich bereits bekannten Instrumente „Fixkostenzuschuss II“ und „erweiterter Umsatzersatz“.

Die Neuigkeiten vorweg:

Antrag ab sofort

Die rechtliche Basis steht, die Internet-Formulare wurden adaptiert, die neuen Hilfen können deshalb seit Montag via Finanz-Online beantragt werden.

Breite Berechnungsbasis

Der Fixkostenzuschuss II ist für Betriebe wesentlich attraktiver als sein Vorgänger im Frühjahr. Dies deshalb, weil jetzt deutlich mehr Kostenbestandteile (teilweise auch Personalkosten) von der Finanz akzeptiert werden.

Staffelung im Handel

Und im Handel ist jetzt fix, welche Teil-Branchen mit 20, 40 oder 60 Prozent Umsatzersatz rechnen dürfen. Während die geschlossenen körpernahen Dienstleister wie Friseure oder Masseure 80 Prozent Umsatzersatz für den Zeitraum des Lockdowns bekommen, wird im Handel auf Basis von drei Kriterien entschieden, welches Geschäft wie viel Geld bekommt: Rohertrag der jeweiligen Branche, mögliche Nachholeffekte nach Ende des Lockdowns, sowie die Verderblichkeit und Saisonalität der Waren. Doppelt gewichtet wird als wichtigster Faktor der Rohertrag, also wenn man so will die Marge des Händlers.

60 Prozent Ersatz So kommt es, dass beispielsweise ein Blumengeschäft, das seine Ware im Lockdown entsorgen muss und nicht aufheben kann, einen Umsatzersatz von 60 Prozent bekommt. Dieser Ersatz gilt aber auch für Geschäfte, die Schuhe, Taschen, Lederwaren oder Bekleidung verkaufen. Auch dort ist die herbstware im Dezember vielfach nicht mehr verkäuflich bzw. ist der Rohertrag gering.

40 Prozent Ersatz Unternehmen aus den Branchen Metallwaren, Baubedarf, Sportartikel, Bücher und Zeitschriften, Vorhänge, Teppiche oder Tapeten erhalten laut Finanzministerium 40 Prozent ihres im Lockdown eingebüßten Umsatzes.

20 Prozent Ersatz Wenn im Lockdown kaum ein Wertverlust der Ware eintritt, wie im Möbelhandel, gibt es nur 20 Prozent. Das gilt auch für Geschäfte mit Haushaltsgeräten oder etwa den Kfz-Handel, weil dessen Kunden die Anschaffung eines neuen Autos relativ leicht auf die Zeit nach dem Lockdown verschieben und sich der Umsatzentfall daher in Grenzen halten müsste.

Deckel bei 800.000 Euro

Für Betriebe, die zwar offen sind, aber denen das Geschäft eingebrochen ist, gibt es den Fixkostenzuschuss II. Er kann für maximal 9,5 Monate beantragt werden, ist mit 800.000 Euro gedeckelt und wird bis Mitte 2021 in zwei Tranchen ausbezahlt. Er kann ebenfalls ab Montag beantragt werden.

Jetzt werden auch Abschreibungen, Leasingraten, bestimmte Personalkosten für den Mindestbetrieb sowie auch sogenannte „frustrierte Aufwendungen“ (sinnlos gewordene Vorleistungen) berücksichtigt. Das ist laut Finanzministerium vor allem für Reisebüros und Veranstalter wichtig. Für Kleinst-Unternehmen bis 120.000 Euro Jahresumsatz gibt es die Möglichkeit für Pauschalierungen (auch ohne Steuerberater ist der Zuschuss beantragbar).

Verlustersatz bis 3 Mio.

Zusätzlich gibt es noch ein drittes, soeben erst von Brüssel genehmigtes Hilfs-Modell, das für größere Betriebe gedacht ist und mit drei Millionen Euro gedeckelt ist. Das läuft zwar auch unter dem Begriff Fixkostenzuschuss II, ist aber völlig anders konstruiert und in Wahrheit ein Verlustersatz, wie Blümel erläuterte. Er hat über dieses Modell lange mit Brüssel gestritten. Nun können damit Verluste, die bis 30. Juni 2021 anfallen entweder vorab geschätzt oder im Nachhinein bekannt gegeben werden. Diese Angaben müssen von einem Steuerberater bestätigt werden. Blümel hofft, dass damit im Dezember gestartet werden kann.

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