Darüber hinaus empfiehlt die Arbeitsgruppe, die Laufzeit der Prüfungsmandate künftig einzuschränken. Die externe Rotation der Bankprüfer soll an jene der internen Revision angeglichen und somit von zehn auf sieben Jahre verkürzt werden. Auch die Anforderungen an die Wirtschaftsprüfer in Bezug auf ihre Erfahrung mit Bankprüfungen soll verschärft werden. TPA hatte (wie berichtet) außer der Commerzialbank noch nie ein anderes Kreditinstitut geprüft.
Die Finanzprokuratur, quasi die Anwaltskanzlei der Republik, entlastet in einem Gutachten im Auftrag des Finanzministeriums über eine mögliche Pflichtverletzung den SPÖ-nahen FMA-Vorstand Helmut Ettl. Anlass ist ein Telefonat von Ettl mit Burgenlands SPÖ-Landeshauptmann Hans Peter Doskozil am 14. Juli wenige Stunden vor der Schließung der Bank.
Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, argumentiert im Gutachten vorsichtig, da nicht gesichert sei, welche Informationen Doskozil vor dem Telefonat mit Ettl bereits hatte und was die beiden tatsächlich konkret besprachen.
Wenn die Angaben von Ettl stimmen, dass er Doskozil nur sagte, die FMA werde die Bank schließen und einen Regierungskommissär bestellen, „ließe sich vertretbar argumentieren, dass diese Informationsweitergabe im Amtshilfeweg erfolgt ist“. Um den Landeshauptmann bei seiner Aufgabe nach dem Genossenschaftsrevisionsgesetz oder in der Gemeindeaufsicht zu unterstützen.
Peschorn bezieht sich auf die Stellungnahme der FMA, dass das Land der gesetzliche Revisionsverband der Eigentümergenossenschaft sei. Das Land hatte, wie der KURIER berichtete, nach der Abspaltung von Raiffeisen die Revision für die Commerzialbank übernommen und an die TPA ausgelagert. Also liege höchstwahrscheinlich keine Pflichtverletzung vor. Im Fall einer Pflichtverletzung hätte der über das Telefonat informierte Aufsichtsrat der FMA den Vorstand sofort abberufen und dies unverzüglich dem Finanzminister melden müssen. Was nicht passierte. Eine grobe (vorsätzliche) Pflichtverletzung würde zudem eine Entlassung begründen.
Die Finanzprokuratur empfiehlt dem Aufsichtsrat der FMA übrigens, eine eigene Untersuchung über die Informationsweitergabe zum Anlass zu nehmen, gemeinsam mit dem Vorstand Richtlinien für die zukünftige Weitergabe von Informationen zu erstellen. Und diese „mit dem im FMA-OeNB-Krisenkooperationshandbuch festgelegten Vorgehen abzustimmen“.
andrea hodoschek
Kommentare