Rechtsstreit Mehrwertsteuer: ORF-Gebühr wird am 15. Februar am EuGH verhandelt

GIS, ORF-Rundfunkgebühren
Die Europa-Richter werden in einer mündlichen Verhandlung klären, ob auf das ORF-Programmentgelt Mehrwertsteuer einhoben werden darf oder nicht. Es geht um viel Geld.

Vor fast vier Jahren wurden diese brisanten Musterverfahren vom Prozessfinanzierer AdvoFin gestartet. Jetzt ist es fix: Die Einhebung der Mehrwertsteuer (zehn Prozent) auf die ORF-Gebühren wird am 15. Februar 2023 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt. Das Gericht wird in einem Vorabverfahren über die Kernfrage entscheiden, ob auf das sogenannte ORF-Programmentgelt Mehrwertsteuer eingehoben werden darf oder nicht. In weiterer Folge wird der österreichische Verwaltungsgerichtshof ein Urteil fällen.

Der Prozessfinanzierer führt für rund 34.000 Österreicher hundert Sammelklage-Musterverfahren zwecks Rückerstattung der Mehrwertsteuer, die auf die ORF-Gebühren eingehoben werden. Pro Kopf geht es um die Rückforderung von rund 100 Euro für die vergangenen fünf Jahre. Unterm Strich macht das bei 3,3 Millionen GIS-Gebührenzahlern maximal 330 Millionen Euro. Fakt ist auch: Jeder Gebührenzahler kann im Falle eines positiven Urteils die 100 Euro von der GIS zurückfordern.

Von der Gebührenbehörde Gebühren Info Service GmbH (GIS), eine ORF-Tochter, werden verschiedene Abgaben (Rundfunkgebühr, Landesabgaben, Kunstförderbeitrag) im Zusammenhang mit dem Besitz eines TV- oder Radiogerätes eingehoben. Nur das sogenannte ORF-Programmentgelt unterliegt der Mehrwertsteuer. Die MWSt fließt dem Staat zu. Die Höhe des Programmentgelts bestimmt der ORF-Stiftungsrat.

„Wenn ich ein TV-Gerät besitze und terrestrischen Empfang habe, bin ich verpflichtet, das Programmentgelt zu zahlen“, sagt AdvoFin-Chef Gerhard Wüest. Egal ob ORF-Programme konsumiert werden oder nicht. Das sei eine Zwangsgebühr.

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