Raiffeisen-Aufwand für Sberbank Europe könnte bis zu 335 Mio. Euro betragen
Der Aufwand für die gesicherten Einlagen der Sberbank Europe, der auf die Raiffeisen Gruppe entfällt, könnte sich auf bis zu 335 Mio. Euro belaufen. Laut dem Bankchef der Raiffeisen Bank International (RBI), Johann Strobl, besteht jedoch die Hoffnung, dass der "Schadensfall deutlich geringer sein wird", so Strobl im Rahmen der Hauptversammlung am Donnerstag. Als Konzern sei die RBI nur indirekt betroffen, "mit einem kleinen Teil aus der Bausparkasse", so Strobl weiter.
Laut der Einlagensicherung Austria (ESA) belaufen sich die gedeckten und damit zu entschädigenden Einlagen bei der Sberbank Europe, der Anfang März von der Finanzmarktaufsicht der Geschäftsbetrieb untersagt wurde, auf 947 Millionen Euro. Davon entfallen 939 Mio. Euro auf 34.800 Privatkunden in Deutschland.
Lediglich 120 Kunden in Österreich betroffen
In Österreich sind lediglich 120 Kunden betroffen. Die Sberbank Europe ist die EU-Tochter der teilstaatlichen russischen Sberbank. Geldabflüsse nach Beginn des Ukraine-Kriegs und den folgenden Russland-Sanktionen der Europäischen Union haben die Bank in Schieflage gebracht.
Da die Bank zum gesonderten Rechnungskreis gehört, muss die ESA den Aufwand nicht komplett selbst tragen, sondern es müssen alle Einlagensysteme in Österreich für die gesicherten Einlagen einstehen - auch die der Raiffeisen-Gruppe und der Sparkassengruppe. Die Verteilung der Last beläuft sich auf rund 40 Prozent für die ESA, 36 Prozent für Raiffeisen und 24 Prozent für die Sparkassen-Gruppe.
Kundenguthaben bis zu 100.000 Euro gesichert
Gesichert sind in Österreich aufgrund des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) Kundenguthaben bis zu 100.000 Euro pro Person. Bis dato hat die ESA nach eigenen Angaben bereits 891 Mio. Euro ausgezahlt, das sind 94 Prozent der gedeckten Einlagen.
Damit wurden bereits 25.900 Kunden oder rund drei Viertel aller Kunden (74 Prozent) bedient. Eine Insolvenz der Sberbank Europe im Zuge der aufsichtlichen Maßnahmen gilt unter Experten als sehr wahrscheinlich. Ob und wann ein Insolvenztatbestand erfüllt ist, muss der von der FMA als Aufpasser bestellte Regierungskommissär feststellen.
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