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Privatkonkurs: Verfahren dauern wieder fünf Jahre

Seit heute, Freitag, müssen überschuldete Privatpersonen in Österreich wieder fünf statt drei Jahre auf ihre Entschuldung warten.
Das Wort „insolvent“ ist durch ein Loch in einem grünen Blatt Papier sichtbar.

Eine Sonderregelung aus dem Jahr 2021 ist am Donnerstag ausgelaufen, ohne dass die Regierung eine Nachfolgeregelung geschaffen hat. Die Folge: Privatpersonen im Insolvenzverfahren müssen nun wieder fünf Jahre bis zur vollständigen Entschuldung warten. Für Unternehmer gilt weiterhin die dreijährige Frist.

Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen kritisieren die Entwicklung scharf. „Wenn sich sogar die Fachebene im Justizministerium dafür ausspricht, dass die dreijährige Entschuldung dauerhaft für alle gelten soll, dann ist es schon seltsam, wenn die Regierung alle Bedenken ignoriert“, sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der Schuldenberatungen.

Verfassungs- und EU-rechtliche Bedenken

Die unterschiedliche Behandlung von Privatpersonen und Unternehmern könnte verfassungsrechtlich problematisch sein. Experten befürchten zudem einen Verstoß gegen EU-Recht: Die dreijährige Entschuldung wird künftig auch ehemaligen Unternehmern verwehrt, was gegen die entsprechende EU-Richtlinie verstoßen könnte.

Mitterlehner warnt vor den praktischen Folgen: „Viele Menschen befinden sich unter anderem wegen der Teuerungen in einer wirtschaftlich schwierigen Lage – besonders diese Menschen brauchen eine gute Perspektive und keine Verschärfungen.“ Kürzere Verfahren seien auch für den Staat kostengünstiger.

Frauen besonders betroffen

Besonders nachteilig wirke sich die Regelung auf Frauen aus, so die Schuldenberatungen. Sie seien seltener Unternehmerinnen und häufiger als Bürginnen von Überschuldung betroffen – und damit von der längeren Entschuldungsdauer stärker belastet.

Die Schuldenberatungen hatten versucht, die Gesetzesänderung zu verhindern und Kompromissvorschläge vorgelegt. Diese seien ignoriert worden, heißt es.

Verfassungsrechtlich fraglich

Mitterlehner rechnet damit, dass die neue Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof keinen Bestand haben wird. Die Regierung werde die Insolvenzordnung reparieren und rückwirkende Übergangsbestimmungen schaffen müssen. „Dieses aufwändige Prozedere hätte man sich ganz leicht ersparen können, wenn man rechtzeitig agiert hätte.“

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