Peugeot hat Marktmacht gegenüber Händlern missbraucht

Logo Peugeot.
Der Konzern muss den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung binnen drei Monaten abstellen, urteilte der OGH.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein erstinstanzliches Urteil, wonach Peugeot seine Marktmacht gegenüber unabhängigen Händlern missbraucht hat, weitgehend bestätigt. Der Konzern hat nun drei Monate Zeit, seine Verträge und Geschäftsbedingungen zu ändern.

Den Stein ins Rollen gebracht hat ein Innviertler Autohändler, der sich im Herbst 2018 an das Kartellgericht des Oberlandesgerichts (OLG) Wien wandte. Ein mutiger Schritt, denn der Verlust der Marke schwebe wie ein "Damoklesschwert" über den Autohändlern, beschreibt sein Rechtsanwalt Peter Thyri im Gespräch mit dem KURIER. Dementsprechend diktieren die Konzerne auch die Vertragsbedingungen.

Die Vorschriften seien dabei überbordernd, so die Klage. So habe sich Peugeot unter anderem bei der Ausstattung der Standorte und der Kleidung der Mitarbeiter eingemischt. Zentrale Punkte der Auseinandersetzung waren die Mitsprache bei der Preissetzung durch die de facto erzwungene Teilnahme an Aktionen und Preisdruck durch eigene Verkaufsniederlassungen des Generalimporteurs. Auch sollen Verkaufsziele bewusst überhöht worden sein, um leistungsabhängige Zahlungen und Margen zu drücken.

Erstinstanzliches Urteil im Mai

Im Mai vergangenen Jahres urteilte das OLG weitgehend zu Gunsten des Autohändlers. Die Marktmacht ergebe sich, so die Argumentation, aus dessen wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Generalimporteur. Die vorgeschriebenen Investitionen in die Standorte zur Wahrung der Corporate Identity der Marke bewertete das Gericht bei einer Kostenbeteiligung durch den Konzern hingegen als zumutbar.

Ein Sprecher von Peugeot kommentierte das Urteil im Mai als „teilweise sehr überraschend“ und in vielen Punkten „schlicht nicht nachvollziehbar“. Der Konzern legte Berufung ein, der OGH hat das erstinstanzliche Urteil nun aber weitgehend bestätigt.

Es betrifft nicht nur den Verkauf von Neuwagen, sondern auch den Werkstättenbereich. Weiters darf Peugeot die Kosten für Überprüfungen wie sogenanntes Mystery Shopping nicht mehr auf die Händler abwälzen.

Die Frage, inwiefern der wirtschaftliche Druck, an Aktionen teilzunehmen als Missbrauch der Marktmacht zu werten ist, wird an das OLG zurücküberwiesen.

Weitreichende Konsequenzen

Das OGH-Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für die Branche haben. Peugeot muss sein Vergütungsmodell binnen drei Monaten entsprechend ändern. Betroffen sind also alle österreichischen Peugeot-Händler. Da der OGH einen Verstoß gegen geltendes Recht festgestellt hat, könnten diese auch zivilgerichtlich Schadensersatz fordern.

In weiterer Folge könnte das Urteil auch Signalwirkung für andere Marken haben und, so Thyri, „auf mittelfristige Sicht die Machtbalance“ zwischen Händlern und Herstellern beeinflussen.

Das Bundesgremium Fahrzeughandel und die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik in der WKÖ, der Verband österreichischer Kraftfahrzeugbetriebe (VÖK) und der Klub der Österreichischen Peugeot-Händler begrüßten die Entscheidung des Gerichts. Es handle such um einen "Durchbruch in dem jahrzehntelangen Bemühen um mehr mehr Fairness in der Hersteller-Händlerbeziehung", erklärten die Verbände in einer Aussendung.

Peugeot ist Teil der PSA-Gruppe, die im Jänner 2021 mit Fiat Chrysler zum Konzern Stellantis fusioniert wurde. Mit Marken wie Opel, Chrysler, Fiat, Abarth, Alfa Romeo und Jeep ist Stellantis der zweitgrößte Automobilimporteur in Österreich.

Kommentare