Österreichischer Autohändler klagt Peugeot
Peugeot kommt in Österreich nicht aus den Schlagzeilen. Kurz nachdem der Opel-Eigentümer bekannt gab, im Wiener Motorenwerk in Aspern 400 Arbeitsplätze abzubauen, muss sich der französische Autobauer vor dem Kartellgericht am Oberlandesgericht Wien verantworten. Seit Donnerstag läuft gegen Peugeot ein Kartellverfahren. Der Vorwurf: Missbrauch der Marktmacht. Kläger ist ein Peugeot-Händler.
Der Grund: Heimische Händler fühlen sich von Peugeot „gequält“. Es gebe zu viele Vorschriften, die oft wirtschaftlich nicht tragbar seien, sagt Klaus Edelsbrunner, Bundesgremialobmann des Fahrzeughandels. „Den Händlern wird von der Bekleidung der Mitarbeiter, den Möbeln in den Warteräumen bis hin zu den Prospektständern fast alles vorgeschrieben“, sagt Edelsbrunner.
Teure Vorgaben
Wenn ein Fußboden weiße Fließen habe und Peugeot aus Marketinggründen rote Fließen haben wolle, dann müssten sie rausgerissen werden, auch wenn sie erst zwei Jahre zuvor verlegt worden seien. „Aber deswegen verkauft der Händler kein Auto mehr“, sagt Edelsbrunner. Oft bleibe nicht mal die Zeit, Investitionen abzuschreiben.
Wegen des E-Mobilitätstrends würde Peugeot den Händlern derzeit vorschreiben, wie viele Steckdosen wo und mit welcher Stromstärke angebracht werden müssten. Dabei sei noch gar nicht klar, wie sich der Absatz von E-Fahrzeugen entwickeln werde. Hohe Kosten würden aber trotzdem entstehen. „Das lässt sich wirtschaftlich nicht mehr darstellen“, klagt Edelsbrunner. Wenn ein Händler den Vorgaben nicht folge, würde er die Marke verlieren.
Auf Augenhöhe
Alles was die Händler jetzt anstreben würden, sei eine Feststellung des Gerichts, dass ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung vorliege. Damit hätten sie eine Waffe in der Hand, die stark genug wäre, um Peugeot dazu zu bringen, auf Augenhöhe mit ihnen zu sprechen, erklärt Edelsbrunner.
Man wolle wie Partner miteinander reden und künftig Investitionen absprechen. Peugeot solle seinen Teil dazu zahlen. Weitere Klagen wären nur als allerletzter Schritt denkbar. Dann könnte es aber auch zu Entschädigungsforderungen kommen. „Es ist wichtig, dass man mit dem Hersteller gut auskommt“, sagt Edelsbrunner. Wenn man miteinander arbeiten muss, sei es nicht gut, wenn man sich vor Gericht treffe.
Signalwirkung
Sollte das Gericht die Feststellung treffen, dass Peugeot seine Marktmacht missbrauche, hätte das laut Edelsbrunner eine große Signalwirkung. Das würde dann auch für andere Marken gelten. Das aktuelle Verfahren sei übrigens nur in Österreich möglich, da es im Unterschied zu anderen Ländern hier ein Kfz-Schutzgesetz gebe. Je nach Gesetzeslage im Ausland könnte es aber auch dort wirksam werden. Der Händlerverband konnte nicht selbst klagen , das war nur einem Händler möglich. Entsprechend schwierig war es, einen zu finden, da der Markenverlust drohe, so Edelsbrunner. Nun habe sich aber doch einer bereit erklärt.
Bis zum 11. April stehen noch drei Tagsatzungen an, dann will das Gericht entscheiden. „Ein Zeichen, dass sie es rasch durchziehen wollen“, sagt Edelsbrunner.
Gängige Praxis
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) versteht die Klagen der Händler. „Solche Praktiken gibt es nicht nur bei Peugeot, sondern auch bei anderen Herstellern“, sagt Theodor Thanner, Generaldirektor der BWB. Nachdem am ersten Tag die Argumente des Klägers gehört worden seien, könne sich in der Folge Peugeot äußern. Dann würde das Gericht Bilanz ziehen. Prognosen seien schwierig, in der Regel würden sich die Streitparteien aber irgendwie einigen, so Thanner.
Von Peugeot Austria hieß es auf Anfrage des KURIER lediglich: „Wir geben prinzipiell zu laufenden Verfahren, gleich welcher Art, keine Stellungnahmen ab.“ Über einen schlechten Geschäftsverlauf kann sich das Unternehmen jedenfalls nicht beschweren. Die Mutter – die französische PSA-Gruppe – erzielte 2018 Rekordwerte. Der Nettogewinn wuchs um 40,4 Prozent auf 3,3 Milliarden Euro. Der Umsatz kletterte, angetrieben von einer hohen Nachfrage nach SUV-Modellen, um 19 Prozent auf 74,03 Milliarden Euro.
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