Österreichs Abgabenquote weit über OECD-Schnitt

Die hohe Abgabenlast in Österreich ist erdrückend.
Trotz leichten Rückgangs belegt Österreich den siebten Rang von 36 Industrienationen. Vor allem Arbeit wird hoch besteuert.

Österreich hat weiterhin eine der weltweit höchsten Steuer- und Abgabenquoten. Das zeigt eine Erhebung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) unter ihren 36 Mitgliedsländern. Demnach belegte Österreich 2017 wie im Jahr zuvor den siebten Platz, wobei die Quote leicht von 42,2 auf 41,8 Prozent zurück gegangen ist.

Damit trotzte Österreich dem generellen Trend, der den OECD-Durchschnittswert von 34 auf 34,2 Prozent steigen ließ. Spitzenreiter ist Frankreich mit 46,2 Prozent, Schlusslicht Mexiko (16,2 Prozent), in Europa Irland (22,8 Prozent).

Hohe Sozialbeiträge

Spitzenwerte erreicht Österreich bei den Sozialbeiträgen mit 35 Prozent, der OECD-Schnitt liegt bei 26 Prozent. Auch die Lohnsteuer liegt mit sieben Prozent weit über dem OECD-Schnitt von ein Prozent. Während die OECD-Länder neun Prozent ihrer Einnahmen aus Steuern auf Unternehmensgewinne ziehen, waren es hierzulande sechs Prozent. Vermögenssteuern bringen in Österreich nur ein Prozent der Einnahmen, im OECD-Schnitt sind es sechs Prozent.

Die Regierung will im Zuge der geplanten Steuerreform die Abgabenquote auf 40 Prozent senken. Dieser Wert wurde zuletzt vor 27 Jahren mit 39,8 Prozent knapp unterschritten. Das bisherige Rekordjahr war 2001 mit 44 Prozent.

Das Institut für Höhere Studien (IHS) stellt in einer Analyse fest, dass insbesondere in Bezug auf den Faktor Arbeit eine substanzielle Entlastung auf jeden Fall angebracht wäre. „Ziel sollte es sein, möglichst hohe Arbeitsanreize zu setzen und mittlere Einkommen zu entlasten“, heißt es in dem Papier. Als Beispiele werden die Lohnnebenkosten und der Eingangssteuersatz genannt. Dieser beträgt seit 2016 25 Prozent und gilt für Einkommen ab 11.000 bis 18.000 Euro pro Jahr.

Ausgabenseitig sparen

Laut Studie sollte „eine substanzielle Gegenfinanzierung der Steuerreform idealerweise ausgabenseitig erfolgen“. Einnahmenseitig schlägt das IHS allenfalls ein Zurückfahren der ermäßigten Steuersätze sowie der Werbungskosten im Rahmen der Einkommenssteuer sowie durch umweltbezogene Steuern sowie eine Anpassung der Grundsteuer vor.

Kommentare