So sei die Notwendigkeit zweier Wetterdienste zu hinterfragen, auch die Abhängigkeit von den Lotsen sei zu reduzieren, etwa im Ausbildungssystem. Die unterschiedlichen Gehaltssysteme in den zwei Kollektivverträgen seien so weit wie möglich durch ein einheitliches Gehaltsschema zu ersetzen.
Zwei-Klassen-System
Bei der Austro Control herrscht ein Zwei-Klassen-System. Besonders üppig sind die Gehälter im KV 1, gültig für alle bis 1996 eingetretenen Mitarbeiter.
Der Rechnungshof kritisiert auch massiv, dass der Austro Control der stark steigende Aufwand für die Betriebspensionen davonfliegt.
Die Pensionen sind durch Einzelverträge abgesichert. Brunner erwartet bis Herbst 2020 konkrete Vorschläge der Sozialpartner zu allen relevanten Themen, die Umsetzung sollte Ende 2020 erfolgen. „Ich hoffe, dass die Corona-Situation der Belegschaft bewusst gemacht hat, dass Zeit zum Handeln ist und alle einen Beitrag zur Sanierung leisten müssen.“ Sollten sich die Sozialpartner nicht einigen, „muss man auch gesetzliche Regelungen überlegen“.
Aufsichtsbehörde
Der Rechnungshof kritisiert auch Abhängigkeiten der Flugaufsichtsbehörde im Ministerium. Bis September 2018 leitete überhaupt ein Leih-Mitarbeiter der Austro Control im Ministerium die Stabsstelle „Safety Management und Flugsicherung“. Die Abteilung führt als Oberbehörde regelmäßig die Audits bei der Austro Control durch. Die Leitung dieser Überprüfungen überließ das Ministerium ebenfalls einer Leihkraft der Austro Control, auch drei Mitarbeiter der Flugsicherung sind mit den Audits befasst.
Erst mit der Bestellung des neuen Abteilungsleiters im November 2019 sagte das Ministerium zu, dass die Teams für die Flugsicherungs-Audits „nicht ausschließlich aus Leiharbeitern der Austro Control bestehen würden“. Der Rechnungshof empfahl erneut, die „gebotene Unabhängigkeit“ der Aufsicht herzustellen.
Psycho-Betreuung
Die hohe Drop-out-Rate bei der dreijährigen, anspruchsvollen Lotsen-Ausbildung konnte nach einer Neuorganisation gesenkt werden. Sie lag aber zuletzt immer noch bei 39 Prozent. Eine nachhaltige Senkung der Ausstiegsquote sei abhängig von den „Basisfähigkeiten“ der Bewerber, argumentiert die Austro Control gegenüber dem Rechnungshof.
In den vergangenen Jahren sei allerdings ein „drastischer Rückgang“ der kognitiven Fähigkeiten und vor allem im Bereich sozialer Skills festzustellen. Enormer Zusatzaufwand mit Lerncoaching und psychologischer Betreuung sei notwendig, viele Firmen stünden im Wettbewerb um die wenigen verfügbaren Kandidaten. Eine Senkung der Attraktivität der Arbeitsstelle, wie vom Rechnungshof an anderer Stelle empfohlen, werde „kaum dienlich sein“.
Argumentation
Interessant ist die Argumentation der Geschäftsführung, die sich zu den Personalkosten auf die Ausgliederung der Austro Control aus dem Ministerium im Jahr 1994 beruft. Damals sei gesetzlich vorgegeben worden, alle bestehenden KV-Regelungen als „Bestandsschutz für die Zukunft“ zu übernehmen. Jede Änderung des KV sei auch rechtlich bedenklich, Stichwort „Vertrauensschutz“. Im Übrigen werde der KV-Aufwand über die Flugsicherungsgebühren finanziert und belaste nicht die Steuerzahler. So kann man’s auch sehen ...
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