Neues Gesetz soll Bauern vor Marktmacht des Handels schützen

Landwirtschaft wird mit Milliardenbeträgen unterstützt
Eine EU-Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken im Lebensmittelhandel muss umgesetzt werden.

Ein neues Gesetz gegen unfaire Geschäftspraktiken soll Bauern vor der Marktmacht des Handels schützen. Darin werden unfaire Praktiken konkret benannt und können geahndet werden, sagte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Donnerstag.

Dazu gehöre etwa die verspätete Zahlung verderblicher Lebensmittel, Auftragsstornos in letzter Minute, einseitige Vertragsänderungen, die womöglich sogar rückwirkend kommen oder die Verweigerung eines schriftlichen Vertrags.

Köstinger warf, flankiert von Landwirtschaftskammerpräsident Josef Moosbrugger, dem Lebensmittelhandel einmal mehr vor, seine Marktmacht zu missbrauchen und Bauern, aber auch andere Produzenten, in der Wertschöpfungskette massiv unter Druck zu setzen. So würden beispielsweise bei einem Apfelbauern 10 Tonnen bestellt, wenn aber nur 8 Tonnen verkauft werden, würden 2 Tonnen unbezahlt zurückgeschickt. Oder Produzenten müssten sich an Kosten für Flugblätter beteiligen, um darauf vorzukommen. "Auch diese Praxis wird verboten", so Köstinger, Handelsunternehmen müssten ihre Werbung künftig selber bezahlen.

Preisdruck

Köstinger und Moosbrugger sind sich sicher, dass die Handelsketten den Bauern mehr zahlen könnten, ohne dass die Preise für den Konsumenten steigen. Ziel sei nur, dass die Bauern einen höheren Anteil an der Wertschöpfung erhalten. Moosbrugger verwies darauf, dass die Politik von Bauern laufend die Einhaltung höherer Auflagen verlange, zugleich würden aber Agrarprodukte, insbesondere Fleisch, in Rabattaktionen billig verschleudert.

Verwerflich seien nicht steigende Gewinne der Konzerne, wohl aber dass "man immer zulasten der bäuerlichen Produzenten die Preisverhandlungen führt", sagte Köstinger: "Der erste und wichtigste in der Wertschöpfungskette zahlt den Preis dafür, dass Lebensmittelkonzerne jährlich steigende Gewinn einstreifen". Dieses System solle mit dem neuen Gesetz geändert werden.

Moosbrugger äußerte auch Zweifel an der Darstellung der Gewinne der Lebensmittelketten. "Ich lasse mich ungern blenden, weil hier nicht alle Gewinne, die vorher schon weggenommen worden sind, beinhaltet sind", sagte er auf eine Frage nach der laut Studien niedrigen Gewinnmarge im Lebensmittelhandel.

Gesetz soll 2022 gelten

Das Gesetz soll schon am 1. Jänner 2022 in Kraft treten. Es sieht auch eine weisungsfreie Ombudsstelle vor, die anonymen Hinweisen nachgehen soll und hinter der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bzw. Kartellgericht stehen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gesetz betrage bis zu 500.000 Euro.

Köstinger stellte am Donnerstag den Gesetzesentwurf vor, der an sich federführend in den Zuständigkeitsbereich von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) fällt und heute in Begutachtung geht. Basis ist eine EU-Richtlinie vom April 2019 "gegen unfaire Geschäftspraktiken entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette" (EU 2019/633), die Österreich schon im Mai 2021 umsetzen hätte sollen. Mit dem aktuellen Vorschlag wende Österreich auch ein Vertragsverletzungsverfahren ab, räumte Köstinger ein. Verzögert habe sich das österreichische Gesetz wegen des Regierungswechsels 2019 und dann der Coronakrise.

Auch unabhängig von neuen Gesetz hat Köstinger keinen Frieden mit dem Lebensmittelhandel geschlossen. Zum Gesprächsangebot des Handels sagte sie: "Ich würde nicht von einer Gesprächseinladung sprechen. Mir ist über eine Presseaussendung ein Termin diktiert worden." Das sei nicht nur schlechter Stil. "Wenn man einer Ministerin einen Termin diktiert, kann man sich ungefähr vorstellen, wie es den Bauern geht, wenn sie in Verhandlungen mit den Konzernen stehen". Sie erwarte sich vom Handel "etwas mehr Ehrlichkeit. Wenn man sich schon immer als großer Retter und Beschützer der Bauern präsentiert, dann muss sich das auch in Preisverhandlungen niederschlagen".

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