Neuer "Ausfallsbonus" kann ab 16. Februar beantragt werden
Weitere Wirtschaftshilfen sollen in der Lockdownverlängerung das Überleben der Betriebe sichern. Zusätzlich zu dem bereits bestehenden Fixkostenzuschuss und Verlustersatz können Unternehmen ab 16. Februar einen neuen "Ausfallsbonus" ab einem Umsatzausfall ab 40 Prozent beantragen. Der Bonus beträgt maximal 60.000 Euro, die Ersatzrate 30 Prozent des Umsatzausfalles aufgrund des Lockdowns.
Der Bonus setzt sich zusammen aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Umsatzausfalls sowie einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss von weiteren 15 Prozent des Umsatzentganges. Die Antragstellung ist jeweils ab 16. des folgenden Monats möglich, für den Monat Jänner also ab 16. Februar.
Jedes Unternehmen, das mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, kann den Ausfallsbonus selbst via FinanzOnline beantragen. Da der Ausfallsbonus an den Fixkostenzuschuss (bis zu 800.000 Euro) gebunden ist, muss der Antrag bis spätestens Jahresende erfolgen. Finanzminister Blümel verspricht den Unternehmen, dass das Geld "mit wenigen Klicks aufs Konto" kommt. Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des Antrages auf Fixkostenzuschuss.
Im Kulturbereich wird der Ausfallsbonus nicht nur für profitorientierte Unternehmen wie Kinos, Kabarettbühnen, Agenturen oder Filmverleiher gelten, sondern im Rahmen des NPO-Fonds auch für Gemeinnützige nachgebildet werden. Weiters wird der Härtefallfonds bis Juni verlängert.
Mahrer: Wichtige Liquiditätshilfe
Für Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer wird der Bonus als Ergänzung des Fixkostenzuschuss II "einen wesentlichen Beitrag zur schnellen Liquiditätshilfe" leisten. Das bringe vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine spürbare Entlastung. "Damit ergänzt der Ausfallsbonus die Palette von bereits bestehenden staatlichen Unterstützungsinstrumenten wie dem Fixkostenzuschuss und dem vor allem für große Unternehmen wichtigen Modell des Verlustersatzes mit bis zu 3 Mio. Euro.“
Tourismus will mehr Zuschüsse
Für Robert Seeber, Obmann der WKÖ-Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, wird der Ausfallsbonus nicht ausreichen, um die Betriebe über den Lockdown zu bringen. "Wir brauchen jedenfalls weitere nicht-rückzahlbare Zuschüsse wie den Ausfallsbonus, die im bald siebten Lockdown-Monat rasch und unkompliziert an die Betriebe fließen müssen." Und Susanne Kraus-Winkler vom Fachverband Hotellerie ergänzt: „Die Wintersaison ist für uns nun praktisch gelaufen, weitere Zuschüsse werden über das Überleben der Betriebe entscheiden“.
"Von Bonus kann keine Rede sein"
Auch Handeslverband-Geschäftsführer Rainer Will ist unzufrieden. Es sei zwar erfreulich dass es nun den sogenannten Ausfallsbonus gebe. „Die Höhe von 30 Prozent der Umsatzausfälle im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt ist für die Branche jedoch ebenso völlig unzureichend wie die Obergrenze von 60.000 Euro, die die Liquiditätssituation der Firmen verkennt“, so Will. „Von Bonus kann in Anbetracht der massiven Ausweitung der behördlichen Schließung keine Rede sein.“
Der „Bonus“ sei „nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Deckelung auf nur 60.000 Euro wird bei vielen betroffenen Unternehmen nur einen Bruchteil der tatsächlichen Umsatzverluste im Lockdown abdecken.“ Für KMU-Händler wiederum sie die Höhe von maximal 30 Prozent bei weitem zu niedrig angesetzt, so der Handeslverbandsvertreter. Es gehöre „dringend nachgebessert“.
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