Nächste Mega-Pleite im Signa-Imperium: 479 Millionen Euro Schulden

Nächste Mega-Pleite im Signa-Imperium: 479 Millionen Euro Schulden
Die Erlöse aus den Anleihen wurden mittels Weiterleitungskrediten an die SIGNA Prime Selection AG weitergegeben. Jetzt auch Signa Development im Konkurs.

Zum Jahresende kommt es zu einer weiteren Mega-Pleite im zusammengebrochenen Signa-Immobilien-Imperium um Rene Benko. So musste nun laut Creditreform die SIGNA Prime CM 2017 GmbH Konkurs anmelden. Die Verbindlichkeiten betragen 478,91 Millionen Euro, davon entfallen 477,59 Millionen Euro auf ausgegebene Anleihen. Darunter ist eine Anleihe mit einem Volumen von 355 Millionen Euro und einer Laufzeit bis ins Jahr 2047. Die Aktiva haben nur einen Verkehrswert in Höhe von 16,42 Millionen Euro.

„Die Erlöse aus diesen Anleihen wurden in Entsprechung der jeweiligen Anleihebedingungen mittels Weiterleitungskrediten an die SIGNA Prime Selection AG weitergegeben. Die SIGNA Prime Selection AG hat auch unbedingte und unwiderrufliche Garantien für die Kapital- und Zinszahlungspflichten der Antragstellerin unter den Anleihen abgegeben. Das Vermögen der Antragstellerin beschränkt sich de facto auf die Forderungen aus den Weiterleitungskrediten. Die Passiva andererseits beschränken sich im Wesentlichen auf die Verbindlichkeiten aus den emittierten Anleihen“, heißt es im Konkursantrag.  

„Das Zahlungsprofil der Weiterleitungskredite entspricht jenem der Anleihen. Ausgehend davon wurde im Rahmen der Anleihebedingungen auch ausdrücklich vereinbart, dass die Antragstellerin unter den Anleihen fällige Beträge nur dann und insoweit an die Anleihegläubiger zu zahlen hat, als sie die dafür erforderlichen Beträge auch von der SIGNA Prime Selection AG aus den jeweiligen Weiterleitungskredit erhalten hat.“

Endgültiger Forderungsverzicht

Und weiter heißt es: „Solange und soweit die Antragstellerin keine oder keine ausreichenden Beträge aus den Weiterleitungskrediten erhält, haben die Anleihegläubiger unwiderruflich auf die Geltendmachung der ihnen aus der Anleihe zustehenden Beträge verzichtet (reine Stundung). Es wurde aber auch ausdrücklich vereinbart, dass ohne weitere Erklärung durch die beteiligten Parteien die reine Stundung in einen endgültigen Forderungsverzicht der Anleihegläubiger umgewandelt wird, sobald endgültig feststeht, dass weder die Emittentin aus dem Kreditvertrag noch die Anleihegläubiger aus der Garantie von der Garantin Zahlungen erhalten werden.“ 

Da über das Vermögen der SIGNA Prime Selection AG ein Konkursverfahren eröffnet wurde, ist es fraglich, ob bzw. in welcher Höhe noch Quotenzahlungen an die Antragstellerin erfolgen werden, die dann an die Anleihegläubiger weitergereicht werden können. 

OGH schickt Signa Development in den Konkurs

Diese Entscheidung war erwartet worden. Nach der Signa Prime Selection AG ist jetzt auch die Signa Development Selection AG im Konkurs. Der Oberste Gerichtshof hat den Revisionsrekurs der SIGNA Development Selection AG abgewiesen und die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Wien bestätigt. Damit hat sich auch in diesem Fall Wolfgang Peschorn, der Präsident der Finanzprokuratur, der Anwaltskanzlei der Republik durchgesetzt. Er hat in beiden Fällen die Sanierungs-Treuhand-Entscheidungen des Handelsgericht Wien angefochten.

Das Sanierungsverfahren wird nunmehr in ein Konkursverfahren abgeändert und als solches geführt. Es wurde Andrea Fruhstorfer als Masseverwalterin und Arno Maschke als Stellvertreter bestellt.

Strukturierte Verwertung der Vermögenswerte

"Die SIGNA Development Selection AG wird unter Aufsicht von Andrea Fruhstorfer als Insolvenzverwalterin in enger Abstimmung mit den zuständigen Insolvenzorganen bis auf Weiteres fortgeführt. Ziel ist es, das gesamte Unternehmensvermögen bestmöglich im Interesse der Gläubiger zu verwerten.", heißt es in einer Aussendung. "Die Verwertungen werden allerdings aufgrund des Vertrauensverlusts bei den Stakeholdern sowie wegen des Wegfalls der Steuergruppe wesentlich schwieriger und auch mit hoher Wahrscheinlichkeit weniger erfolgreich als geplant möglich sein."

„Ungeachtet des eingebrachten Revisionsrekurses haben wir bis zur heutigen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sämtliche Stabilisierungsmaßnahmen konsequent fortgesetzt und die strukturierte Verwertung der Vermögenswerte sorgfältig vorbereitet. Dies geschieht mit dem klaren Ziel, eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu gewährleisten. Ungeachtet der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs werden wir die geordnete und effiziente Verwertung der Insolvenzmasse sicherstellen und die anstehenden Aufgaben mit Engagement und Zielstrebigkeit umsetzen. “, so Andrea Fruhstorfer weiters.

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