Millionenpleite von Forstinger: Filialnetz soll verkleinert werden
Vorige Woche wurde der Insolvenzantrag bereits angekündigt, jetzt ist es fix: Die Autozubehörkette Forstinger Österreich GmbH hat heute einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beim Landesgericht St.Pölten eingebracht. Das bestätigen die Gläubigerschutzverbände Creditreform, AKV und KSV1870 dem KURIER.
552 Dienstnehmer und mehr als 1.000 Gläubiger sind von der Insolvenz betroffen.
Zur Erinnerung: Über das Vermögen der Forstinger Österreich GmbH wurde bereits im Jahr 2018 unter anderen Eigentümern ein Sanierungsverfahren eröffnet und nach Annahme des Sanierungsplanes rechtskräftigt aufgehoben. (siehe unten)
"Zu der erneuten Insolvenz führten laut eigenen Angaben drastisch veränderte Rahmenbedingungen wie beispielsweise die Corona Krise, gestiegene Energiepreise, Inflation und Kaufkraftverlust bei den Kunden", so Creditreform. Zuvor war eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern gescheitert.
Schulden und Vermögen
Die Passiva betragen rund 32,68 Millionen Euro, davon entfallen 9,63 Millionen Euro auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, 12,02 Millionen Euro auf sonstige Verbindlichkeiten, 1,43 Millionen Euro auf Bankverbindlichkeiten und 2,5 Millionen Euro auf Rückstellungen; dazu kommt ein etwaiger Schadenersatz in Höhe von 2,86 Millionen Euro durch die Aufkündigung von Mietverträgen und 1,874 Millionen Euro entfallen auf die Kündigungsansprüche von Dienstnehmern.
Die Aktiva werden mit 10,62 Millionen Euro beziffert, davon entfallen 3,68 Millionen Euro auf Waren, 2,5 Millionen Euro auf liquide Mittel und 1,48 Millionen Euro auf Zusatzpassiva; die freien Aktiva betragen lediglich 6,059 Millionen Euro. Forstinger verfügt auch über zwei Grundstücke, die anscheinend mit Pfandrechten in Höhe von 1,2 Millionen belastet sind.
Forstinger bietet den Gläubigern eine 20-prozentige Sanierungsplanquote zahlbar binnen zwei Jahren an.
Verkleinerung des Filialnetzes
"Zur Restrukturierung des Unternehmens soll es zu einer Verkleinerung des Filialnetzwerkes kommen. Dies muss jedoch erst im Zuge des Verfahrens evaluiert werden. Damit im Zusammenhang ist auch ein Abbau des Mitarbeiterstandes zu erwarten", so der AKV.
Das Frühwarnsystem des AMS wird in Sachen Kündigungen erst dann aktiviert, wenn die "Redimensionierung des Filialnetzes feststeht".
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