Millionenpleite eines Anlagenbauers
„Nach dem vorliegenden Insolvenzeröffnungsantrag hatte die Schuldnerin in den letzten Jahren massive operative Probleme. Demnach herrsche am Markt für Turbinen und Turbinenteile ein starker internationaler Wettbewerb. Während die Schuldnerin weiter lokal gefertigt habe, habe der Mitbewerb Komponenten aus Billiglohnländern zugekauft“, schreibt der KSV1870. „Einhergehend mit den unter Druck geratenen Preisen für die hergestellten Produkte, hätten sich die Gewinnmargen in nahezu allen Geschäftsfeldern der Schuldnerin stark reduziert. Ebenso sei die Schuldnerin von Verkehrsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie stark betroffen gewesen. Zusammen mit den sich in den letzten Monaten ergebenden Kostensteigerungen in vielen Bereichen des Produktionsprozesses habe dies zu weiteren operativen Verlusten geführt.“
Die Rede ist von der Geppert GmbH mit Sitz in Hall in Tirol. Über ihr Vermögen wurde laut KSV1870 und Creditreform am Freitag am Landesgericht Innsbruck ein Konkursverfahren eröffnet. 59 Mitarbeiter sind von der Insolvenz betroffen.
„Das Unternehmen gehört zur Geppert Gruppe und plant, fertigt, liefert und montiert elektromechanische Ausrüstung für Wasserkraftwerke und beliefert sowohl Energieversorger der öffentlichen Hand wie private Kunden weltweit mit Kraftwerksausrüstung“, so Creditreform.
Schulden und Vermögen
Laut Antrag betragen die Verbindlichkeiten rund 16,6 Millionen Euro, davon entfallen rund 6,5 Millionen Euro auf Banken. Die Bankforderungen sollen aber besichert sein.
Laut der Bilanz 2021 hat das Unternehmen damals bereits einen Jahresverlust in Höhe von 1,816 Millionen Euro und einen Bilanzverlust in Höhe von 11,159 Millionen Euro eingefahren. Das negative Eigenkapital wurde mit 4,013 Millionen Euro beziffert, weil Kapitalrücklagen in Höhe von sieben Millionen Euro vorhanden waren.
Fortführung fraglich
„Ob die Insolvenzverwaltung den schuldnerischen Betrieb ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortführen kann, wird sich zeigen. Diese Entscheidung wird zeitnah zu treffen sein. Es bleibt insbesondere abzuwarten, ob die Schuldnerin in der Lage ist, nachvollziehbar darzustellen, dass eine Fortführung auf wirtschaftlich soliden Beinen stehen kann“, meint man beim KSV1870.
Kein Sanierungsplan
„Die Schuldnerin gibt im Eröffnungsantrag an, dass aktuell die Einbringung eines Sanierungsplanvorschlages nicht angedacht sei. Diese Ankündigung lässt darauf schließen, dass es entweder zur Schließung und Liquidation des Standortes in Hall oder zur Übertragung dieser Organisationseinheit im Rahmen eines Asset Deals auf eine Übernehmergesellschaft kommen wird“, heißt es weiter. „Die diesbezügliche Entwicklung bleibt abzuwarten. In diesem Verwertungsszenario kommt insbesondere dem Insolvenzverwalter eine zentrale Funktion zu.“
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