Linzer Swap-Prozess: Bawag blitzt mit Ablehnungsantrag gegen Richter ab

Richter Andreas Pablik leitet den Prozess der Stadt Linz gegen die BAWAG
Laut Oberlandesgericht habe die Bawag PSK "nicht einmal ansatzweise dargetan, warum Zweifel an der Objektivität des verhandlungsführenden Richters bestehen" könnten.

Der Wiener Handelsrichter Andreas Pablik gilt als exzellenter Jurist und sehr umsichtiger wie auch penibler Verhandlungsführer. So hat ihm das Handelsgericht Wien das komplexe, aber undankbare Verfahren rund um die verlustreiche Zinswette Swap 4175 der Stadt Linz gegen die Bawag übertragen. Es geht um einen geschätzten Schaden in Höhe von 400 bis 500 Millionen Euro.

Doch die Bawag hat mit dem Richter offenbar gar keine Freude. Sie lehnte ihn ab. Sie hält ihn anscheinend für befangen.

"Nachdem bereits der zuständige Senat des Handelsgerichts Wien dem Ablehnungsantrag der Bawag PSK gegen Richter Andreas Pablik nicht gefolgt ist, hat nun das Oberlandesgericht über den Rekurs der Bawag PSK entschieden und den erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Das Rekursgericht sprach dabei aus, dass die Bawag PSK nicht einmal ansatzweise dargetan habe, warum Zweifel an der Objektivität des verhandlungsführenden Richters bestehen sollten", schreibt Richter Jürgen Exner vom Handelsgericht Wien in einer Aussendung. "Das Vertreten einer bestimmten Rechtsmeinung rechtfertige keine Ablehnung. Meinungsverschiedenheiten in Rechtsfragen seien nicht im Ablehnungsverfahren auszutragen seien. Dass es keine Befangenheit begründet, wenn der Richter in seine Zeugenbefragung nur ihm rechtlich relevant Erscheinendes einfließen lässt, liege auf der Hand."

Keine Voreingenommenheit

Und weiter heißt es: "Der Richter hatte einen Zeugen zu bestimmten Zahlen aus einem schriftlichen Gutachten befragt. Dieses Gutachten war noch nicht in einer Verhandlung mit dem Sachverständigen erörtert worden. Diese Vorgehensweise lasse nach den Ausführungen des Rekursgerichtes nicht den Rückschluss zu, dass der Richter nicht bereit wäre, ein anderes Zahlenwerk zu berücksichtigen, wenn sich ein solches nach der Erörterung ergebe. Eine Voreingenommenheit lasse sich daraus nicht ableiten."

Fakt ist: "Das Ablehnungsverfahren ist damit rechtskräftig beendet, ein weiteres Rechtsmittel ist nicht vorgesehen." Demnächst treffen sich die Rechtsvertreter der Stadt Linz und der Bawag wieder in der Wiener Marxergasse vor Gericht. Richter Pablik hat bereits einen neuen Verhandlungstermin angesetzt, nämlich am 29.November 2019, von 9.30 - 11.00 Uhr, Saal 708, zu dem die Parteienvertreter geladen und keine Einvernahmen geplant sind.

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