Dubiose Geschäfte mit Gold aus Afrika
„Wisst Ihr eigentlich wie viel 50 Gramm Gold mittlerweile kosten – ich sags Euch: ungefähr 7.000 Euro“, sagt der deutsche Comedian Oliver Pocher in einem TikTok-Video. „Helmut, wie viel kosten die 50 Gramm bei der Dir? „Lieber Oliver, statt 7.000 Euro circa 2.000 Euro“, antwortet TGI-Boss Helmut Kaltenegger. „2.000 Euro. Wie macht ihr das?“, fragt Pocher zurück. „Ganz einfach“, sagt Kaltenegger. „Online bestellen und bezahlen und jeden Monat zwei Prozent Rabatt cash auf ihr Konto. Maximal 36 Monate und somit 72 Prozent günstiger.“ Pocher: „Für mich hört sich das gut an, für Euch auch (...).“
Diese glänzende Veranlagung bei der Trust Gold International (TGI) AG mit Sitz in Vaduz, betrieben vom Österreicher Helmut Kaltenegger und seiner Frau Katarina, scheint märchenhafte Gewinne abzuwerfen. Dabei kaufen die Anleger bei TGI zum Tageskurs Gold, lassen es dort 36 Monate liegen und kassieren jeden Monat zwei Prozent Rabatt. Am Ende wird das Gold den Kunden geliefert.
Während TGI in Liechtenstein eine Berechtigung für das Handelsgewerbe hat, ist die Regelung in Deutschland etwas anders. Deshalb hat die TGI dort Ärger am Hals. „Es gibt in Deutschland eine strengere Regelung bei Goldgeschäften als in Österreich und Liechtenstein“, sagt ein Experte zum KURIER.
Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat kürzlich das Geschäftsmodell der TGI ins Visier genommen.
„Die Bafin hat Anhaltspunkte, dass die TGI unter der Oberbezeichnung ’Goldverkauf mit Rabatt’ Vermögensanlagen in Deutschland öffentlich anbietet“, so die Bafin. „Es handelt sich dabei um Anlagen, die im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld eine Verzinsung sowie die Herausgabe von Gold gewähren.“ Es besteht somit der Verdacht, dass es sich aufgrund des Rabatts um ein Zinsgeschäft handelt und das unterliegt in Deutschland der Prospektpflicht. Doch TGI hat bisher keinen Prospekt erstellt.
Strengere Regelung
Aktuell prüfen derzeit die Berater der TGI die weitere Vorgangsweise. Sollte die Bafin am Ende eine Prospektpflicht feststellen, muss TGI entweder einen Prospekt vorlegen oder ihr Geschäftsmodell ändern. Das wäre nicht das erste Mal. Früher betrieb Kaltenegger mit seiner Frau die Goldfirma GGMTrading in Österreich, das dem Duo ein Strafverfahren eingebracht hatte.
„Die GGMTrading GmbH und das Ehepaar Kaltenegger wurden am 12. März 2025 rechtskräftig vom Vorwurf des schweren Betrugs freigesprochen“, teilt die TGI dem KURIER mit. „Das Gericht stellte auf Grundlage eines bergbaufachlichen Gutachtens fest, dass das Finanzierungsmodell grundsätzlich tragfähig war und an außerordentlichen Umständen – konkret der Corona-Pandemie sowie einem Jahrhunderthochwasser in Guyana – gescheitert ist.“ Das Geschäftsmodell der GGMTrading und der TGI seien nicht vergleichbar, heißt es weiters.
Damals sollte das Gold von einer Mine im südamerikanischen Guyana kommen, derzeit bezieht TGI ihr Gold anscheinend aus Afrika.
420 KG Rohgold
„Die Kooperationspartner der TGI AG sind die zwei Goldraffinerien aus Ghana, und zwar die ’Gold Crest‘ sowie die ’Golden Empire‘. Sie sind die Partner, die die TGI AG mit Goldbarren beliefern“, wirbt ein TGI-Vermittler im Internet. Die neue Geschäftsmodell läuft angeblich so: TGI kauft bei einem Mining-Partner um fünf Millionen Euro Gold und dieser kauft für diesen Erlös eine Goldabbauanlage. Geschürft wird 350 Tage im Jahr rund um die Uhr. Pro Stunde ergibt das 50 Gramm Gold. Pro Jahr schürft der Partner 420 Kilogramm Rohgold, das an Raffinerien verkauft wird. Am Ende soll damit ein Verkaufserlös von 42 Millionen Euro erzielt werden. Abzüglich aller Kosten würden 20 Millionen Euro Gewinn bleiben.
„Die TGI erhält vertraglich fixierte, maßgebliche Gewinnbeteiligung an den rund 400 Prozent Jahresgewinn ihres Mining-Partners, die monatlich (33,3 Prozent) an die TGI ausbezahlt wird.“
Kein Schneeballsystem
Die Modellrechnung soll belegen, dass die Rabatte erwirtschaftet werden. „Der Vorwurf, bei dem Geschäftsmodell der TGI AG handle es sich um ein Schneeballsystem, ist sachlich unzutreffend und wird von uns entschieden zurückgewiesen“, teilt das Unternehmen dem KURIER mit. „Selbst eine allfällige Verletzung der Prospektpflicht lässt keinen Rückschluss auf das Funktionieren des Geschäftsmodells oder gar das Vorliegen eines Schneeball- oder sonstigen Betrugssystems zu.“
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