Nach bitterer Pleite: Sanierungsplan für Star-Designerin Hoschek angenommen
Promis, VIPs und Models schwören auf die Mode von Star-Designerin Lena Hoschek. Doch im Oktober vergangenen Jahres schlitterte die Steirerin in die Pleite. Damals wurde ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt.
Jetzt aber gibt es Hoffnung. Die Gläubiger der Lena Hoschek GmbH haben heute, den 8. Jänner, im Handelsgericht Wien den Sanierungsplan mehrheitlich angenommen. Der Sanierungsplan sieht eine 21-prozentige Quote für die Gläubiger vor, wovon bereits sieben Prozent als Barquote bezahlt werden.
Und was sagt Hoschek? „Diese Zustimmung ist ein überwältigender Vertrauensbeweis und zeigt, wie stark die Unterstützung unserer Partner:innen ist. Ich bin zutiefst dankbar für die großartige Zusammenarbeit mit allen Beteiligten – von unseren Mitarbeiter:innen bis hin zu unseren Lieferant:innen", so Lena Hoschek in einer Aussendung.
Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lena Hoschek GmbH in den vergangenen Monaten die operative Leistungsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen und die Erwartungen übertreffen, so Hoschek weiter.
Laut Firmencompass beschäftigte die Lena Hoschek GmbH wie der KURIER berichtete im Geschäftsjahr 2022/2023 (Stichtag ist der 31. Juli) 49 Mitarbeiter, schrieb 145.000 Euro Bilanzverlust und hatte 3,578 Millionen Euro Verbindlichkeiten.
Die Passiva betrugen laut AKV 6,82 Millionen Euro, im Falle einer Liquidation wären sogar 7,543 Millionen Euro Verbindlichkeiten angefallen. Die Zahl der Beschäftigten wurde inzwischen reduziert.
Grundsätzlich gilt: Bei Unternehmensinsolvenzen wird prinzipiell zwischen Konkurs- und Sanierungsverfahren unterschieden.
Bei einem Sanierungsverfahren steht die Fortführung des Unternehmens im Zentrum. Weil also noch Hoffnung besteht, dass das Unternehmen überlebt. Ein Sanierungsverfahren kann „mit“ oder „ohne Eigenverwaltung“ stattfinden. Zentraler Unterschied: Im Verfahren „ohne Eigenverwaltung“ überwacht der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter das Geschäft des insolventen Betriebs, den Gläubigern muss eine Quote von zumindest 20 Prozent angeboten werden.
„Mit Eigenverwaltung“ bedeutet, dass der Schuldner das Unternehmen prinzipiell selbst weiterführen kann. Dafür muss er den Gläubigern eine Mindestquote von 30 Prozent anbieten. Nach Abschluss eines Sanierungsverfahrens ist der Unternehmer oder die Unternehmerin schuldenfrei und kann einen Neustart wagen.
Bei einem Konkursverfahren ist es vorbei. Da geht es dann um die umgehende Verwertung und Verteilung des Vermögens an die Gläubiger.
Als Gründe für die Insolvenz wurden etwa. „anhaltende Lieferschwierigkeiten und Verzögerungen" genannt oder auch langfristige Folgen der Covid-Pandemie, die das operative Geschäft zuletzt stark beeinträchtigt hätten.
Investor gesucht
Und wie geht es jetzt weiter? Es werden nun Investoren gesucht, um den Fortbestand des Unternehmens langfristig abzusichern. Gespräche mit Interessenten gibt es angeblich bereits. "Wir sind zuversichtlich, dass wir durch gezielte Kooperationen und ein starkes Fundament die Zukunft unseres Unternehmens nachhaltig sichern können,“ so Lena Hoschek.
Die Lena Hoschek GmbH ist laut eigenen Angaben ein international anerkanntes Modeunternehmen mit Sitz in Wien, Stores in Graz und Wien sowie einem weltweit agierenden Online-Shop und Großhandel an rund 95 Retail-Partnern. 2005 von Lena Hoschek als Einzelunternehmen gegründet, steht die Marke für Slow Fashion, Female Empowerment und eine unverwechselbare Design-Handschrift.
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