Lebensmittel aus Supermarkt-Müllcontainer geklaut: Zwei Frauen verurteilt

Jährlich landen viele Tonnen teils genießbarer Lebensmittel im Müll
Zwei Frauen öffneten mit Vierkantschlüssel einen versperrten Container, in dem Lebensmittel zur Abholung durch eine Entsorgungsfirma lagen.

Das Sammeln von nicht verdorbenen, aber wegen abgelaufener Haltbarkeitsdaten von Supermärkten entsorgter Lebensmittel ist bei vielen Jugendlichen mehr als nur ein Sport geworden, sondern mittlerweile eine Lebenseinstellung. Doch weggeworfene Nahrungsmittel aus Abfallcontainer von Handelsketten zu entnehmen, kann am Ende strafrechtlich böse ausgehen. Das zeigt nun ein Fall in Deutschland. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat Franziska S. (26) und Caroline K. (28) in letzter Instanz wegen Diebstahls schuldig gesprochen.

„Nach den Feststellungen des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck begaben sich Franziska S. (26) und Caroline K. (28) in die Anlieferzone der Firma Edeka in Olching. Dort öffneten sie mit Hilfe eines mitgebrachten Vierkantschlüssels einen versperrten Container, in dem Lebensmittel zur Abholung durch ein Entsorgungsunternehmen bereitgestellt worden waren. Anschließend entwendeten die Angeklagten verschiedene Lebensmittel", heißt es in einer Aussendung des Bayerischen Obersten Landesgerichts. "Mit Urteil vom 30. Januar 2019 sprach das Amtsgericht Fürstenfeldbruck die Angeklagten wegen Diebstahls schuldig. Die Angeklagten wurden verwarnt. Zugleich wurde eine Geldstrafe von 225 € (15 Tagessätze zu je 15 €) vorbehalten. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Die Begründung

Der 6. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat mit Beschluss vom 2. Oktober 2019 die auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen. Mit seiner Entscheidung bestätigte der Senat die Verurteilung der Angeklagten wegen Diebstahls.

"Der Senat führt in seiner Begründung aus, dass die entwendeten Lebensmittel zum Zeitpunkt der Wegnahme im Eigentum der Firma Edeka standen. Die Lebensmittel waren zwar für die Abholung durch ein Entsorgungsunternehmen ausgesondert worden. Allerdings hatte die Firma Edeka das Eigentum an den Lebensmitteln trotz Aussonderung nicht aufgegeben. Die ausgesonderten Le-bensmittel wurden vielmehr in einem versperrten Container auf dem Firmengelände vor dem Zugriff Dritter geschützt", heißt es darin weiter.

Und weiter heißt es: "Die Angeklagten durften deswegen auch nicht davon ausgehen, dass ihnen die Mitnahme der als nicht verkehrsfähig behandelten Lebensmittel erlaubt war. Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Umstand, dass die Firma Edeka für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der von ihr in Verkehr gebrachten Lebensmittel einzustehen hat. Die Aussonderung der nicht mehr als verkehrsfähig angesehenen Lebensmittel erfolgte lediglich zu deren ordnungsgemäßer Entsorgung durch ein beauftragtes Unternehmen"

 

Lebensmittel aus Supermarkt-Müllcontainer geklaut: Zwei Frauen verurteilt
Orange: Millionen Orangenbäume an der Costa Azahar Nomen est omen. Am besten fliegt man dorthin, wo die Orangen reifen. An die Türkische Riviera, nach Süditalien oder nach Spanien an die Costa Azahar, die Küste der Orangenblüten. Dort, bei Peñiscola zwischen Barcelona und Valencia, gibt es nicht enden wollende Orangenplantagen und einen sieben Kilometer langen Sandstrand, der jeden Tag von Traktoren glatt gebürstet wird.

Österreichisches Urteil vom Juli 2019

Indes sollen zwei Männer am 25. Februar 2019 in Wien über einen Zaun in einen Lagerplatz einer Billa-Filiale eingestiegen sein - auf der Suche nach verwertbaren Lebensmitteln. Doch es blieb beim Versuch, sie wurden auf frischer Tat ertappt. Sie sollen aber fünf Säcke Orangen, zwei Packungen Fruchtsalat, einen Paprika und drei Blumensträuße aus den Müllcontainern entnommen und zum Abtransport vorbereitet haben.

Das Erstgericht stellte das Verfahren ein. Mit der Begründung: Die als nicht mehr verkäuflich aussortierten Lebensmittel, die im Restmüll landeten, hätten keinen Tauschwert mehr. Der Müll sei für die Müllabfuhr bereitgestellt und stehe somit in keinem Eigentum.

Lebensmittel aus Supermarkt-Müllcontainer geklaut: Zwei Frauen verurteilt

In Wien gehört der Müll der Stadt Wien

Müll ist Eigentum der Stadt Wien

Indes legte die Staatsanwaltschaft Wien Beschwerde gegen die Einstellung ein. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte die Rechtsansicht des Erstgerichts. Doch das OLG Wien ortete in Wien einen Spezialfall. Denn nach dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz geht der private und gewerbliche Müll im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr und der öffentlichen Altstoffsammlung in das Eigentum der Gemeinde Wien über. Somit seien in diesem Fall die entsorgten Waren "nicht herrenlos", sondern diebstahlsfähig.

Oder anders gesagt: Beim Containern in Wien handelt es sich in der Regel um einen Diebstahl, wenn die entsorgten Waren einen entsprechenden Tausch- bzw. Geldwert haben.  Zitat aus dem OLG-Urteil: "Ist eine Sache hingegen kein Wertträger, kann durch ihre Zueignung keine Bereicherung eintreten und Diebstahl scheidet aus. An vollkommen wertlosen Sachen kann daher kein Diebstahl begangen werden."

Zwar sei die zum Abtransport vorbereitete Menge weggeworfener Waren "eine nicht unerhebliche" Menge, so das OLG weiter, der aber nur ein geringer Tauschwert zukomme. Doch der Störwert der Tat wäre als gering anzusehen und eine Bestrafung (...) erscheint nicht geboten. Zu dieser Entscheidung habe der "geringe Beutewert, der Versuch, das Geständnis, das sittlich verständliche Motiv und der ordentliche Lebenswandel" der Angeklagten beigetragen.

 

Lebensmittel aus Supermarkt-Müllcontainer geklaut: Zwei Frauen verurteilt

Anfragebeantwortung aus dem April 2019 durch Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger

Lebensmittelverschwendung in Österreich

"Österreich setzt vor allem auf Aufklärung, Freiwilligkeit und Bewusstseinsbildung. Da die Weitergabe an soziale Einrichtungen in Österreich auf freiwilliger Basis sehr gut funktioniert, ist eine gesetzliche Lösung wie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht erforderlich", gab die damilage Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger im April dem Parlament bekannt. "Die letzte Erhebung ergab eine Verdoppelung der weiter gegebenen noch genussfähigen Lebensmittel allein vom Handel an soziale Einrichtungen auf 12.250 Tonnen im Jahr. Weitere 10.000 Tonnen wurden zur Verfütterung bzw. Futtermittelherstellung weitergegeben. Damit kam es im Handel bereits zu einer Reduktion von 20 Prozent an weggeworfenen Produkten."

In Frankreich, Italien und Tschechien

"In Frankreich wurde 2016 ein Anti-Wegwerfgesetz beschlossen. Der Großhandel darf unverkaufte Nahrungsmittel nicht mehr wegwerfen. Insbesondere wird es den Händlern im Lebensmittelbereich verboten, ihre unverkaufte Ware für den Konsum ungeeignet zu machen. Unverkaufte Ware soll gespendet, als Tiernahrung genutzt oder als Kompost für die Landwirtschaft verwendet werden", heißt es in der Beantwortung weiter. "Supermärkte mit einer Fläche von über 400 Quadratmetern werden verpflichtet, ein Abkommen für Lebensmittelspenden mit einer karitativen Organisation zu schließen." Nachsatz: "In Tschechien müssen große Supermarkt Ketten laut Gesetz unverkäufliche Lebensmittel kostenlos an Hilfsorganisationen abgeben. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe bis umgerechnet 390.000 Euro. Auch in Italien gibt es ein solches Gesetz bereits."
 

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